COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen auf den Kaimaninseln (Update vom 25. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja
  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein
  • Ab dem 1. Oktober haben die Kaimaninseln mit einer schrittweisen Wiedereröffnung begonnen. Zu diesem Zeitpunkt dürfen Bürger, Einwohner und Personen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis, Hausbesitzer, Studenten und Personen mit engen familiären Beziehungen zu den Bewohnern der Kaimaninseln einreisen. Der Tourismus wird voraussichtlich in der zweiten Phase der Wiedereröffnung der Grenze wieder aufgenommen. Das Datum ist nicht für die zweite Phase festgelegt.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja
  • Alle ankommenden Passagiere über fünf Jahren werden am Flughafen einem COVID-19-Test unterzogen, gefolgt von einem weiteren Test nach zwei Wochen.

Testzertifikat erforderlich?

  • Nein

  • Für die Einreise auf die Kaimaninseln sind keine COVID-19-Testzertifikate erforderlich.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja
  • Jeder ankommende Reisende muss sich bis zu 14 Tage lang entweder zu Hause oder in einer von der Regierung festgelegten Einrichtung unter Quarantäne stellen und trägt ein iMSafe Geofencing-Armband. Nach 14 Tagen Selbstisolation ist ein COVID-19-Test erforderlich. Ein negatives Ergebnis ist erforderlich, um die Quarantäne und die Verwendung des Armbandes zu beenden.

  • Jeder, der gegen die Regeln und Protokolle verstößt, wird strafrechtlich verfolgt. Die Person kann zu einer Gefängnisstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt werden.

Versicherung erforderlich?

  • Ja

  • Reisende müssen einen COVID-19-Versicherungsnachweis vorlegen.

Anmeldeformular erforderlich?

  • Ja

Empfohlene Border App

  • Ja

  • Es wurde eine Smartphone-App namens „OpenUp“ entwickelt, mit der der COVID-19-Status nachgewiesen werden kann.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig
  • Alle Flughäfen sind wegen internationalen Tourismus und nicht unbedingt erforderlichen Reisen geschlossen, mit Ausnahme von privaten Charterflügen und Rückführungsflügen.

  • Frachtflüge, Kuriere, private Charterflüge, Rückführungsflüge und Ambulanzflüge werden weiterhin durchgeführt.

  • Reisende dürfen das Land verlassen und können ihre Vorkehrungen treffen, indem sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Sie müssen die Reisezeit-App nicht mehr verwenden.

  • Reisende, die mit Charter- oder Privatflugzeugen abfliegen, müssen eine Genehmigung der Abteilung für Zivilluftfahrt des Landes einholen. Reisende, die direkt über die British Airways Air Bridge nach London abfliegen, müssen sich weiterhin bei der Anwendung [“Travel Time”] (https://www.exploregov.ky/traveltime) registrieren.

  • Alle Hinflüge werden vom Owen Roberts International Airport auf Grand Cayman aus durchgeführt.

  • Es gibt Amnestie für Menschen, die ihre Zeit auf den Caymans überschritten haben.

  • Die Flüge zwischen den Inseln wurden wieder aufgenommen.

Grenzbeschränkungen

  • Von Bedeutung
  • Die Kaimaninseln haben mit einer schrittweisen Wiedereröffnung begonnen. Zu diesem Zeitpunkt dürfen Bürger, Einwohner und Personen mit einer gültigen Arbeitserlaubnis, Hausbesitzer, Studenten und Personen mit engen familiären Beziehungen zu den Bewohnern der Kaimaninseln einreisen.

  • Die Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis mindestens 31. Dezember geschlossen.

Ausgangssperre

  • Minimal
  • Alle Ausgangssperren wurden aufgehoben.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Minimal

  • Es gibt Geldstrafen und / oder Freiheitsstrafen für das Überschreiten der Versammlungsgrenze.

  • Es gibt 5 Stufen von Beschränkungen, wobei Stufe 1 am wenigsten einschränkend und Stufe 5 am restriktivsten ist. Die Kaimaninseln befinden sich derzeit auf Stufe 2 (Minimale Unterdrückung).

  • Soziale Distanzierung ist derzeit nicht obligatorisch. Es wird jedoch empfohlen, eine physische Distanzierung von bis zu 3 Fuß von anderen Personen einzuhalten, die nicht aus demselben Haushalt stammen.

  • Die Versammlungen sind auf 500 Personen begrenzt, einschließlich aller öffentlichen Bereiche, Strände, spirituellen Aktivitäten, Freizeit- und Erholungsaktivitäten, Kirchen, Sportveranstaltungen, Paraden, Konzerte, Konferenzen und anderer sozialer Aktivitäten. Arbeitsbereiche, Supermärkte, Gesundheitseinrichtungen, Bars, Restaurants, Unternehmen, Kinos und Theater sind von den Beschränkungen ausgenommen. Diese Einschränkungen bleiben bis mindestens 30. November bestehen.

  • Die Mitarbeiter werden aufgefordert, wann immer möglich von zu Hause aus zu arbeiten.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal
  • Gesichtsmasken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich.

  • Menschen dürfen sich frei bewegen, Ausflüge machen, Strände besuchen oder andere Outdoor-Aktivitäten ausüben.

  • Reisen zwischen den Inseln sind ohne COVID-19-Tests für Bürger zulässig, die mindestens 14 Tage oder länger auf der Insel waren, oder für Personen ohne Atemwegs- oder COVID-19-Symptome. Reisende, die mindestens 14 Tage nicht auf der Insel waren, müssen einen Test durchführen lassen oder eine Reisegenehmigung beantragen.

  • Boote dürfen maximal 500 Passagiere befördern.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja
  • Einzelhandelsgeschäfte, Baustellen, Supermärkte, Unterhaltungsbetriebe und andere Geschäfte sind geöffnet.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja
  • Hotels sind geöffnet.

Restaurants geöffnet?

  • Ja
  • Die Restaurants sind geöffnet und bieten Dienstleistungen im Innen- und Außenbereich an.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja
  • Die Bars sind geöffnet und bieten Dienstleistungen im Innen- und Außenbereich.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja
  • Strände sind geöffnet, ebenso wie Touristenattraktionen.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja
  • Spas, Fitnessstudios und Friseure sind geöffnet.

Kultstätten offen?

  • Ja
  • Kirchen und spirituelle Aktivitäten sind erlaubt.

Events erlaubt?

  • Ja mit Ausnahmen
  • Kontaktsportarten sind erlaubt und Fitnessstudios sind jetzt geöffnet. Bis zu 500 Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen, Konzerten, Konferenzen, Tagungen und Spendenaktionen zugelassen. Prozessionen und festliche Zeremonien sind verboten. Es gibt Geldstrafen und / oder Freiheitsstrafen für das Überschreiten der Versammlungsgrenze.

  • Teilnehmer an Hochzeiten und Beerdigungen dürfen 500 Personen nicht überschreiten, mit Ausnahme von Braut, Bräutigam, Zeugen und Ehebeamten. Für Beerdigungen sind Sargträger, Leichenbestatter und der Amtsträger ausgenommen.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen
  • Gesichtsmasken / -abdeckungen sind für Personen über zwei Jahre in Gesundheitseinrichtungen, Gefängnissen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Flughäfen, häuslichen Pflegeeinrichtungen und vom Gesundheitsbeauftragten festgelegten Orten erforderlich. Gesichtsmasken werden empfohlen, wenn Sie ältere oder schutzbedürftige Personen besuchen. Gesichtsmasken sind in keiner anderen Einstellung obligatorisch.

  • Es steht jedem frei, Gesichtsmasken zu tragen, und niemandem kann der Zutritt zu öffentlichen Orten in Innenräumen verweigert werden, wenn er eine Maske trägt.

Andere

  • Bildungseinrichtungen dürfen nach strengen Sicherheitsrichtlinien arbeiten.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft Ihres Landes.