COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in der Mongolei (Update vom 28. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Ausländer dürfen erst am 31. Dezember in die Mongolei einreisen.

  • Für die Einreise in die Mongolei muss jeder Ausländer ein gültiges Visum für einen längeren Aufenthalt oder einen ständigen Wohnsitz vorlegen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja

  • Alle berechtigten Reisenden können sich bei der Ankunft einem COVID-19-Test unterziehen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja

  • Alle einreiseberechtigten Reisenden werden auf ihre Kosten einer Gesundheitsuntersuchung und einer obligatorischen 21-tägigen Quarantäne in dafür vorgesehenen Einrichtungen unterzogen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Bis zum 31. Dezember bleiben alle internationalen kommerziellen Flüge ausgesetzt, mit Ausnahme einiger gelegentlicher Charterflüge zur Rückführung.

  • Inlandsflüge haben den Betrieb wieder aufgenommen.

Grenzbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Die Regierung hat die Schließung der Grenze bis Ende Dezember verlängert.

  • Der Schienenverkehr ist bis zum 31. Dezember eingestellt.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Die mongolische Regierung hat den Bereitschaftszustand bis Ende Dezember verlängert.

  • Die mongolischen Behörden haben die strengen Sperrregeln bis zum 1. Dezember verlängert.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Von Bedeutung

  • Versammlungen sind während der landesweiten Sperrung verboten.

  • Temperaturprüfungen und Gesichtsmasken sind an öffentlichen Orten und in Büros obligatorisch.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Masken sind erforderlich.

  • Personen wird empfohlen, während der Sperrung zu Hause zu bleiben, außer aus wesentlichen oder dringenden Gründen.

  • Öffentliche Verkehrsmittel können nur von 07:00 bis 10:00 Uhr und von 17:00 bis 21:00 Uhr betrieben werden.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Nein

  • Während der Sperrung dürfen nur wesentliche Dienste ausgeführt werden.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Hotels sind geöffnet.

  • Jeder, der ein Hotel betritt, kann sich einer Temperaturprüfung unterziehen.

Restaurants geöffnet?

  • Nein

  • Während der Sperrung dürfen nur wesentliche Dienste ausgeführt werden.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein

  • Während der Sperrung dürfen nur wesentliche Dienste ausgeführt werden.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Nein

  • Während der Sperrung dürfen nur wesentliche Dienste ausgeführt werden.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Nein

  • Während der Sperrung dürfen nur wesentliche Dienste ausgeführt werden.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Nein

  • Während der Sperrung dürfen nur wesentliche Dienste ausgeführt werden.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kultstätten dürfen geöffnet werden.

Events erlaubt?

  • Nein

  • Veranstaltungen sind während der landesweiten Sperrung verboten.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen einer Gesichtsmaske ist obligatorisch, deren Verletzung zu einer Strafe führen kann.

Andere

  • Schulen und Bildungseinrichtungen sind während der Sperrung geschlossen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft Ihres Landes.