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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Ungarn (Update vom 19. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Ungarische Staatsbürger, Einwohner und ihre Familienangehörigen dürfen das Land betreten. Einwohner müssen über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die länger als 90 Tage gültig ist.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Nein mit Ausnahmen
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Reisende, die geschäftlich, für eine Kultur- oder Sportveranstaltung mit persönlicher Einladung des Veranstalters oder Passagiere mit einem “D” -Visum reisen, können teilnehmen.
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Staatsangehörige der Tschechischen Republik, Polens und der Slowakei können einreisen, wenn sie eine Unterkunft genehmigt und höchstens 5 Tage vor ihrer Ankunft einen negativen COVID-19-PCR-Test ausgestellt haben.
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Ausländer können unter folgenden besonderen Umständen die Einreise beantragen:
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Personen, die sich aus rechtlichen Gründen vor einem Gericht präsentieren müssen, nachgewiesen durch offizielle Dokumente eines ungarischen Gerichts.
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Geschäfts- oder arbeitsbezogener Eintrag.
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Personen mit einem medizinischen Notfall oder Termin und mit einem offiziellen Schreiben der Zielgesundheitseinrichtung.
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Ausländische Studierende, die an ungarischen Universitäten studieren.
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Für die Teilnahme an Familienveranstaltungen.
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Teilnahme an wichtigen internationalen Sport-, Kultur- oder religiösen Veranstaltungen.
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Der Einreiseantrag muss elektronisch auf der Website der ungarischen Polizei eingereicht werden.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Ja
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Jeder kann durch Ungarn reisen. Transitreisende müssen jedoch den Nachweis erbringen, dass sie ihr Ziel oder ein Nachbarland betreten können, um ihr Ziel zu erreichen.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Nein
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Reisende müssen sich bei der Einreise einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Ausländer mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, dürfen nicht nach Ungarn einreisen.
Testzertifikat erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Staatsangehörige der Tschechischen Republik, Polens und der Slowakei müssen innerhalb von 5 Tagen vor ihrer Ankunft einen negativen COVID-19-PCR-Test erhalten.
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Reisende, die zur Teilnahme an Kultur- oder Sportveranstaltungen berechtigt sind, müssen zwei negative COVID-19-PCR-Testzertifikate vorlegen, die spätestens 5 Tage vor Anreise und im Abstand von 48 Stunden ausgestellt wurden.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Ja
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Es gibt eine obligatorische Quarantänezeit von 10 Tagen. Die Quarantänedauer kann durch zwei negative COVID-19-PCR-Testzertifikate verkürzt werden, die innerhalb von 5 Tagen ausgestellt werden, wobei zwischen den beiden Tests 48 Stunden vergehen.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Kommerzielle Passagierflüge werden durchgeführt.
Grenzbeschränkungen
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Von Bedeutung
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Die Regierung hat die Grenzschließung und -beschränkungen bis zum 1. Dezember verlängert.
Ausgangssperre
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Von Bedeutung
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Die ungarische Regierung hat die Ausgangssperre von 20:00 bis 5:00 Uhr landesweit bis zum 10. Dezember wieder verhängt.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Eine physische Entfernung von 1,5 Metern ist obligatorisch.
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Jeder, der gegen die Regeln für Gesichtsmasken und Quarantäne verstößt, wird mit einer Geldstrafe belegt.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Inlandsreisen wurden wieder aufgenommen.
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Masken sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, an öffentlichen Verkehrsmitteln und in privaten Taxis erforderlich.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Außenbäder, Freilichtmuseen, Spielplätze, Einkaufszentren, Märkte, Geschäfte und Zoos sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen
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Restaurants sind nur zum Mitnehmen geöffnet.
Bars und Cafés geöffnet?
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Nein
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Bars sind geschlossen.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
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Nein
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Museen, Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen sind geschlossen.
Kultstätten offen?
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Ja
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Kultstätten sind bei Versammlungen von weniger als 50 Personen erlaubt.
Events erlaubt?
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Nein mit Ausnahmen
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Versammlungen sind verboten. Familientreffen mit maximal 10 Personen sind erlaubt.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Masken sind in allen öffentlichen Bereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich.
Andere
- Universitäten dürfen öffnen.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.