COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Uganda (Update vom 18. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen das Land betreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Ausländer dürfen in das Land einreisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Bei ankommenden Passagieren wird die Temperatur überprüft und bei der Ankunft auf Infektionskrankheiten untersucht. Wenn ein Passagier Anzeichen oder Symptome einer Infektionskrankheit zeigt, wird er auf eigene Kosten in ein Isolationszentrum gebracht, um sich einem COVID-19-Test zu unterziehen, und bleibt dort, bis er seinen Testbericht erhält, der 24 bis 48 Stunden dauern kann.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Ein COVID-19-PCR-Testzertifikat für einen in einem anderen Land durchgeführten Test wird akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Alle ankommenden Passagiere müssen ein Zertifikat für einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der in einer akkreditierten Gesundheitseinrichtung und spätestens 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wird. Reisende müssen der Fluggesellschaft ihre Testergebnisse vorlegen, um eine Bestätigung ihrer Flugbuchung zu erhalten. Ausländern ohne gültiges negatives COVID-19-PCR-Testzertifikat wird die Einreise verweigert.

  • Kleinkinder unter drei Jahren sind von der Steuer befreit und dürfen ohne negatives PCR-Testzertifikat über den Flughafen Entebbe reisen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Ankommende Ausländer mit einem negativen COVID-19-PCR-Testergebnis, das von einem akkreditierten Labor durchgeführt wurde, müssen sich keiner Quarantäne unterziehen, es sei denn, sie weisen Anzeichen oder Symptome einer Infektionskrankheit auf.

  • Rückkehrer ugandischer Staatsbürger mit einem negativen COVID-19-PCR-Testzertifikat dürfen nach Hause zurückkehren. Es ist noch nicht klar, ob sie sich auch 14 Tage lang bei sich zu Hause selbst isolieren müssen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Der Flughafen Entebbe ist für internationale Flüge geöffnet.

  • Der internationale Flugbetrieb von und nach Uganda wurde wieder aufgenommen.

Grenzbeschränkungen

  • Minimal

  • Ugandas Landgrenzen sind offen.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Es gibt eine Ausgangssperre über Nacht von 21:00 bis 06:00 Uhr.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Versammlungen von bis zu 200 Personen sind zulässig, wenn ein Abstand von 2 Metern zwischen den Teilnehmern eingehalten werden kann.

Interne Reisebeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren bis 18:00 Uhr. Möglicherweise gibt es Kapazitätsgrenzen.

  • Motorradtaxis (boda bodas) und Tuk-Tuks dürfen fahren, müssen jedoch bis 18:00 Uhr den Betrieb einstellen.

  • Taxis fahren, müssen jedoch bis 18:00 Uhr (Ortszeit) den Betrieb einstellen.

  • Es gibt keine Einschränkung für die Bewegung mit Privatfahrzeugen, auch nicht in Bezirken mit internationaler Grenze. Es gibt eine Kapazitätsgrenze von vier Personen pro Auto, einschließlich des Fahrers. Jeder im Fahrzeug muss eine Gesichtsmaske tragen, wenn sich mehr als eine Person im Fahrzeug befindet.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Einige nicht wesentliche Geschäfte, darunter Baumärkte, Garagen, Metallarbeiten, Holzarbeiten und Versicherer, sind geöffnet.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Hotels sind geöffnet.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind in Betrieb. Lebensmittel-Lieferservices sind auch außerhalb der Sperrstunde verfügbar.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein

  • Bars sind geschlossen.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • Salons sind geöffnet.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kultstätten dürfen wieder geöffnet werden, wobei die Anzahl der anwesenden Personen begrenzt ist.

Events erlaubt?

  • Ja

  • Versammlungen und Versammlungen von bis zu 200 Personen sind zulässig (einschließlich politischer Kundgebungen), die Teilnehmer müssen jedoch jederzeit einen sozialen Abstand von 2 Metern in alle Richtungen einhalten und Masken tragen.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen einer Gesichtsmaske ist an öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Personen ab 6 Jahren obligatorisch.

Andere

  • Kinos, Casinos, Spielzentren und Fitnessstudios durften wiedereröffnet werden, wobei strenge soziale Distanzierungs- und Hygienemaßnahmen eingehalten wurden.

  • Open-Air-Sport darf ohne Zuschauer beginnen.

  • Schulen und Universitäten sind geöffnet.

  • Abfliegende Passagiere müssen ein Zertifikat für einen negativen COVID-19-PCR-Test vorlegen, der spätestens 120 Stunden vor Abflug durchgeführt wird. Fluggästen wird empfohlen, mindestens 4 Stunden vor ihrem geplanten Abflug am Flughafen anzukommen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.