COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Simbabwe (Update vom 13. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Ausländern ist die Einreise gestattet, und Simbabwe ist für den Tourismus geöffnet.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner der Mitgliedstaaten der Southern Africa Development Community (SADC) dürfen die Landgrenzen Simbabwes durchqueren. Sie müssen ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorlegen, das innerhalb der letzten sieben Tage ausgestellt wurde.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja

  • Reisende, die ohne negatives Testzertifikat anreisen, müssen bei ihrer Ankunft einen COVID-19-Test haben oder sich 14 Tage lang in einem Regierungszentrum unter Quarantäne stellen. Diplomaten sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, müssen jedoch eine 14-tägige Quarantäne einhalten.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Alle Ankünfte müssen ein negatives COVID-19-Testzertifikat einer zugelassenen Einrichtung vorweisen, das innerhalb von 48 Stunden vor Abflug von ihrem Ursprungsort ausgestellt wurde. Reisende ohne negatives Testzertifikat oder Reisende mit Symptomen von COVID-19 werden auf eigene Kosten in einer staatlichen Einrichtung festgehalten.

  • Bürger und Einwohner der Mitgliedstaaten der Southern Africa Development Community (SADC) müssen ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorlegen, das innerhalb der letzten sieben Tage ausgestellt wurde, um nach Simbabwe einzureisen.

  • Abfliegende Passagiere müssen spätestens 72 Stunden vor Abflug ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorlegen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

Anmeldeformular erforderlich?

  • Reisende werden gebeten, an Bord ihres Fluges ein Formular für die Gesundheitserklärung auszufüllen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Internationale kommerzielle Flüge wurden wieder aufgenommen.

  • Inlandsflüge werden durchgeführt.

  • Touristen, die mit dem Flugzeug anreisen, haben Zutritt.

  • Einreisevisa erhalten Sie bei der Ankunft.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Die Landgrenzen bleiben geschlossen, mit Ausnahme der Bürger und Einwohner der Mitgliedstaaten der Southern Africa Development Community (SADC), die die Landgrenzen Simbabwes durchqueren dürfen. Diese Reisenden müssen ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorlegen, das innerhalb der letzten sieben Tage ausgestellt wurde.

  • Die Grenzübergänge Plumtree mit Botswana, Beitbridge mit Südafrika, Chirundu und Victoria Falls mit Sambia sowie Forbes mit Mosambik werden voraussichtlich ab dem 1. Dezember für private Personenkraftwagen und Fußgänger wieder geöffnet.

  • Die grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrsdienste werden voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2021 wieder aufgenommen.

  • Ausländer können Simbabwe verlassen. Wenn Sie jedoch von außerhalb von Harare zum internationalen Flughafen Robert Gabriel Mugabe reisen, müssen Reisende ein Genehmigungsschreiben von der örtlichen Polizeistation einholen und das Schreiben zusammen mit einem bestätigten Flugticket und Reisepass mit sich führen. Alle diese Reisenden müssen ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorweisen, das innerhalb der letzten 48 Stunden vor ihrer Abreise aus Simbabwe ausgestellt wurde. Wenn bei ihnen Symptome festgestellt werden, wird den Reisenden das Einsteigen verweigert, eine Bearbeitungsgebühr erhoben, sie werden überprüft und auf COVID-19 getestet. Wenn ein Reisender positiv getestet wird, wird er einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung zugewiesen. Wenn ein Reisender negativ testet, wird er 14 Tage lang der Selbstisolation zugewiesen.

  • Das verlängerte Visum ist am 30. September abgelaufen. Wer ein Visum verlängern oder erneuern möchte, muss dies bei der Regierung von Simbabwe beantragen.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Das Land befindet sich noch in einer teilweisen Sperrung, und die Maßnahmen bleiben auf unbestimmte Zeit bestehen.

  • In COVID-19-Hotspots wurden die Einschränkungen für die lokale Sperrung verschärft.

  • Eine Ausgangssperre ist von 20:00 bis 06:00 Uhr (Ortszeit) vorhanden.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Versammlungen sind bis zu 100 Personen an öffentlichen Orten, einschließlich Beerdigungen, gestattet.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Masken sind obligatorisch.

  • Der öffentliche Intercity-Verkehr wurde teilweise wieder aufgenommen.

  • Interregionale Reisen bleiben ausgesetzt.

  • Öffentliche Busse fahren, jedoch mit Richtlinien zur sozialen Distanzierung.

  • Bürger können bei Bedarf innerhalb des Landes reisen.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Grundlegende Dienste dürfen während der Sperrstunde geöffnet bleiben.

  • Unternehmen dürfen von 06:30 bis 18:30 Uhr (Ortszeit) geöffnet bleiben.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja mit Ausnahme

  • Hotels sind geöffnet. Reisende sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass Hotels kurzfristig schließen können.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind für Sitzgelegenheiten im Innenbereich mit begrenzter Kapazität geöffnet.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

  • Der Tourismussektor hat geöffnet. Nationalparks sind geöffnet und Jagdoperationen und lokale Safaris sind erlaubt.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Ja

  • Nationalmuseen und Denkmäler dürfen wiedereröffnet werden.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kirchen und andere Kultstätten können mit begrenzter Kapazität wieder aufgenommen werden.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind für alle Personen an öffentlichen Orten obligatorisch.

Andere

  • Die Schulen bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.