COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Armenien (3. Dezember Update)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Ausländer dürfen auf dem Luftweg einreisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisende, die kein negatives COVID-19-Testergebnis haben, werden bei der Ankunft getestet. Der Reisende muss unter Quarantäne stellen, bis die Testergebnisse vorliegen.

Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Testergebnisse, die außerhalb Armeniens erhalten wurden, werden akzeptiert, wenn sie in armenischer, russischer oder englischer Sprache ausgestellt wurden.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Reisende sollten innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft ein Zertifikat mit einem negativen Ergebnis des PCR-Tests von COVID-19 einreichen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Passagiere, die bei der Ankunft ein negatives Testergebnis einreichen, das nicht älter als 72 Stunden ist, müssen sich nicht selbst isolieren.

  • Reisende, die kein Testzertifikat haben, müssen bei der Ankunft getestet werden. Diese Reisenden müssen unter Quarantäne gestellt werden, bis ein negatives Testergebnis erzielt wird.

Anmeldeformular erforderlich?

  • Ja

  • Passagiere, die nach Armenien einreisen dürfen, müssen einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Die Regierung plant, die Flüge von Riga nach Eriwan ab Mai 2021 wieder aufzunehmen.

  • Die russische Fluggesellschaft Pobeda hat die Flüge auf der Strecke Moskau-Gyumri-Moskau wieder aufgenommen. Die Fluggesellschaft wird jeden Donnerstag einmal pro Woche operieren.

  • Regelmäßige Flüge von und nach Armenien werden durchgeführt. Die Fluggesellschaften sind befugt, Entscheidungen über die Wiederaufnahme von Flügen, Richtungen und Frequenzen zu treffen.

  • Die Ukraine International Airlines (UIA) hat beschlossen, die Flüge nach Armenien wieder aufzunehmen.

Grenzbeschränkungen

  • Minimal

  • Ausländische Staatsbürger dürfen ein Visum nur bei den armenischen diplomatischen Vertretungen im Ausland (Botschaft, Konsulat, Konsularposten) oder über ein elektronisches E-Visum-System [hier] (https://www.mfa.am/en/visa/) erhalten.

  • Landgrenzen sind für Ausländer geschlossen. Zu denjenigen, die über Landgrenzen einreisen können, gehören Bürger und ihre Familienangehörigen; Personen, die keine Staatsbürger sind, aber einen legalen Wohnsitz in Armenien haben; Vertreter diplomatischer Vertretungen, konsularischer Einrichtungen, internationaler Organisationen und ihrer Familienangehörigen; und andere Sonderfälle.

  • Die Landgrenzen zum Iran und zu Georgien sind geschlossen, mit Ausnahme der nach Hause zurückkehrenden Bürger.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Es gibt keine Ausgangssperre.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Soziale Distanzierungs- und Hygieneregeln für Unternehmen werden durchgesetzt.

  • Die meisten Wirtschaftszweige Armeniens funktionieren normal.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Handschuhe und Gesichtsmasken erforderlich. Verstöße können zu Geldstrafen führen.

  • Überregionale Reisen sind erlaubt.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Die Unterkünfte sind geöffnet.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind geöffnet.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • Einige Geschäfte, Fitnessstudios, Tagesstätten, Schönheitssalons und Friseure sind geöffnet. Catering und Verpflegung sind geöffnet.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind an öffentlichen Orten im Innen- und Außenbereich obligatorisch. Verstöße können zu Geldstrafen führen.

Andere

  • Öffentliche Versammlungen mit maximal 40 Personen sind zulässig.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.

Um das Risiko einer Infektion mit diesem Virus zu verringern, wenn Sie in oder aus betroffenen Gebieten reisen:

  • Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die an akuten Infektionen der Atemwege leiden.

  • Das Tragen einer Maske (Gesichtsbedeckung) wird an öffentlichen Orten empfohlen und wenn keine soziale Distanzierung möglich ist.

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig, insbesondere nach direktem Kontakt mit kranken Menschen oder ihrer Umgebung. Verwenden Sie mindestens 20 Sekunden lang Seife und Wasser oder ein Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn Seife und Wasser nicht verfügbar sind.

  • Reisende mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten die Hustenetikette üben (Abstand halten, Husten und Niesen mit Einweg-Taschentüchern oder Kleidung abdecken und Hände waschen).

  • Ältere Reisende und Personen mit zugrunde liegenden Gesundheitsproblemen sind möglicherweise einem Risiko für schwerere Krankheiten ausgesetzt und sollten Reisen in betroffene Gebiete mit ihrem Gesundheitsdienstleister besprechen.

  • Sofort einen Arzt aufsuchen, wenn nach dem Besuch betroffener Bereiche, in denen eine Übertragung stattfindet, Symptome auftreten