COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Suriname (Update vom 30. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten? **.

  • Ja

  • Einwohner und Bürger dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten? **.

  • Ja

  • Ausländer, die die folgenden Kriterien erfüllen, können Suriname eingeben:

  • Reisende mit einem gültigen E-Visum und einer gültigen E-Tourist-Karte;

  • Reisende mit einem surinamischen Pass und einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder PSA-Karte;

  • Jede Person surinamischer Herkunft, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes eines Familienmitglieds ersten oder zweiten Grades reist. Medizinische Dokumente oder Sterbeurkunden müssen zur Überprüfung eingereicht werden.

  • Diplomaten, Regierungsbeamte oder andere Personen, die nach Suriname reisen, um dem öffentlichen Interesse zu dienen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich? **.

  • Ja

  • Das medizinische Screening wird bei der Ankunft durchgeführt.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Außerhalb von Suriname ausgestellte Testzertifikate werden akzeptiert. Schnelle Testergebnisse oder Antikörpertestberichte werden jedoch nicht akzeptiert. In den Niederlanden erhaltene GGD-Testberichte werden nicht akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Berechtigte Passagiere müssen einen negativen Bericht über den PCR-Test mitführen, der spätestens 72 bis 120 Stunden vor Abflug vom Einschiffungsort durchgeführt wurde.

  • Ein positives Ergebnis des ELISA-Tests, der nicht älter als sechs Monate ist, für Passagiere, die bereits positiv waren, ist erforderlich.

  • Reisende unter 12 Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Ist bei Ankunft eine Quarantäne erforderlich? **.

  • Ja

  • Jeder Reisende muss eine bestätigte Unterkunftsbuchung (keine Reservierung) von mindestens 10 Tagen bei a haben registriertes SHATA Hotel oder Unterkunft. Die Quarantäne zu Hause erfordert eine schriftliche Genehmigung des Gesundheitsministeriums oder des Direktors des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BOG). Die Erlaubnis muss innerhalb von 10 Tagen vor Abflug beantragt werden, indem eine E-Mail an [[email protected]] ([email protected]) gesendet wird.

  • Nach Erhalt der Genehmigung muss sich der Reisende auf eigene Kosten an eine Sicherheitsfirma für physische Sicherheit am Quarantänestandort wenden.

Versicherung erforderlich? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Nichtansässige müssen eine Reiseversicherung mit COVID-19-Deckung haben.

Anmeldeformular erforderlich? **.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Die Flughäfen wurden teilweise wieder für kommerzielle Flüge auf der mittelatlantischen Route (Amsterdam-Paramaribo, umgekehrt) geöffnet für vorab vereinbarte Regionalflüge.

  • Medizin-, Notfall-, Fracht- und Rückführungsflüge dürfen durchgeführt werden.

  • Alle Reisenden müssen vor Reiseantritt über ein ärztliches Attest verfügen, aus dem das negative PCR-Testergebnis, gegebenenfalls das ELISA-Testergebnis, die bestätigte Buchung der Unterkunft und die Reiseversicherung für Nichtansässige hervorgehen. Ohne diese Dokumente dürfen Passagiere nicht in den Flug einsteigen.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Die Behörden haben Länder in Kategorien mit niedrigem, mittlerem und hohem Risiko unterteilt, wobei unterschiedliche Protokolle für unterschiedliche Zonen festgelegt wurden. Personen, die reisen möchten, wird empfohlen, sich an die Behörden zu wenden, um weitere Einzelheiten zu erfahren.

  • Reisende, die Suriname besuchen möchten, können [hier] ein E-Visum und eine E-Tourist-Karte beantragen (https://suriname.vfsevisa.com/suriname/online/home/index).

Ausgangssperre

  • Mäßig

  • Die landesweite Ausgangssperre von 23:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) bleibt bis auf weiteres bestehen.

  • Personen, die gegen Sperr-, Ausgangssperren- oder soziale Distanzierungsmaßnahmen verstoßen, können mit einer Geldstrafe belegt werden.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Versammlungen von mehr als 30 Personen sind verboten.

  • Suriname befindet sich derzeit im Orange-Code, wodurch einige Einschränkungen gelockert werden.

  • Parteien, einschließlich Privat- oder Hauspartys, sind verboten.

  • Bei wesentlichen Veranstaltungen hängt die Anzahl der Personen, die teilnehmen dürfen, von der Fläche ab, die auf eine Person pro fünf Quadratmeter festgelegt ist.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Masken sind erforderlich.

  • Öffentliche Verkehrsmittel (Taxis und Busse) stehen zur Verfügung.

  • Der Bus- und Bootsverkehr wurde mit begrenzter Kapazität und strengen Sicherheitsprotokollen wieder aufgenommen.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Märkte können geöffnet werden, sofern die öffentlichen Gesundheitsprotokolle eingehalten werden, die einen Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen einschließen.

  • Supermärkte, kleine Gemüsestände, Bäckereien, Metzgereien und Tankstellen dürfen mit begrenzten Geschäftszeiten öffnen.

Unterkünfte geöffnet?

Restaurants geöffnet? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Restaurants und andere gewerbliche Einrichtungen dürfen nur zur Zubereitung und zum Mitnehmen oder zur Lieferung von Lebensmitteln geöffnet werden.

Bars und Cafés geöffnet? **.

  • Nein

  • Bars, Nachtclubs, Tanzlokale und Diskotheken bleiben geschlossen.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • Friseursalons, Friseurläden, Physiotherapie und andere solche Kontaktberufe sind in Betrieb.

Kultstätten offen? **.

  • Ja

  • Kultstätten dürfen wiedereröffnet werden, müssen jedoch soziale Distanz bewahren.

Events erlaubt? **.

  • Ja

  • Versammlungen für Hochzeiten, Trauer, Anhörungen, Beerdigungen und religiöse Versammlungen sind mit begrenzten Personen gestattet.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich? **.

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind in der Öffentlichkeit obligatorisch.

Andere

  • Kontaktsportarten wie Kampfsport, Basketball und Fußball sind nicht gestattet. Einzelne sportliche Aktivitäten im Freien können stattfinden, wenn sie den COVID-19-Vorschriften für die öffentliche Gesundheit entsprechen.

  • Turnhallen, Yoga-Tanzschulen, Aerobic-, Sport- und Fitnesszentren sowie Einrichtungen dürfen geöffnet werden.

  • Die Schulen haben mit reduzierten Öffnungszeiten wieder geöffnet.

  • Freizeitsportaktivitäten sind ohne Schiedsrichter und Zuschauer erlaubt.

  • Unternehmen und Organisationen dürfen mit Protokollen zur sozialen Distanzierung eröffnen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.