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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Botswana (Update vom 18. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürgern und Einwohnern mit gültigem Aufenthaltsvisum ist die Einreise nach Botswana gestattet.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja
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Ausländer dürfen einreisen.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Nein
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Transitdienste durch Botswana sind derzeit nicht verfügbar.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Ja
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Jeder, der in Botswana ankommt, muss sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Alle ankommenden und abreisenden Reisenden müssen spätestens 72 Stunden vor Abflug über ein negatives COVID-19-Testzertifikat verfügen. Das Zertifikat muss in englischer Sprache sein.
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Alle Ankünfte mit privaten Charterflügen müssen über ein COVID-19-Testzertifikat verfügen.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Ausländer müssen zur Selbstüberwachung 14 Tage lang mit der örtlichen Gesundheitsbehörde in Kontakt bleiben.
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Rückkehrende Einwohner / Bürger unterliegen auf eigene Kosten und obligatorischen COVID-19-Tests einer 14-tägigen Quarantänezeit in staatlichen Einrichtungen.
Versicherung erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Für alle Ankünfte mit privaten Charterflügen ist eine Reiseversicherung erforderlich, die die Behandlungskosten für COVID-19 abdeckt.
Empfohlene Border App
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Ja
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Reisenden wird empfohlen, die mobile App “bSafe” für die Kontaktverfolgung zu verwenden.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Die internationalen kommerziellen Flüge vom internationalen Flughafen Sir Seretse Khama in Gaborone, vom internationalen Flughafen Kasane und vom internationalen Flughafen Maun wurden wieder aufgenommen.
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Der internationale Flughafen PHILIP G Matante ist ab dem 1. Dezember in Betrieb.
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Charterflüge dürfen an zwei Flughäfen in Maun und Kasane, den wichtigsten Touristenorten im riesigen Okavango-Delta, an Land landen.
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Air Botswana nahm die Inlandsflüge wieder auf.
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Gesundheitsuntersuchungen vor dem Einsteigen sind obligatorisch.
Grenzbeschränkungen
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Insgesamt
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Alle Landgrenzen bleiben geschlossen. Die Behörden gestatten weiterhin den Transport wesentlicher Güter sowie humanitäre und ausländische Rückführungsflüge.
Ab dem 1. Dezember werden die Bodenübergänge an den kommerziellen Grenzpunkten Kazungula Road, Kazungula Ferry, Ngoma, Ramokgwebana, Martins Drift, Ramatlabama, Tlokweng, Mamuno, Pioneer und Mohembo wieder aufgenommen.
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Südafrikanische Staatsbürger, die Botswana bei geschlossenen Grenzen verlassen möchten, müssen beim Ministerium für Gesundheit und Wellness in Botswana eine Ausreisegenehmigung beantragen. Senden Sie Frau OT Morapedi ([email protected]) eine E-Mail mit einer Kopie eines Reisepasses, einer Biografie, einer Datenseite und den Flugdaten für den Abflug. Reisende müssen außerdem ein kurzes formelles Schreiben vorlegen, um eine Ausreisegenehmigung zu beantragen, das gescannt und an die E-Mail angehängt werden kann. Es gibt kein vorab genehmigtes Format für den Brief.
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Die Erteilung von Visa bleibt ausgesetzt.
Ausgangssperre
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Mäßig
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Der Ausnahmezustand wurde bis März 2021 verlängert.
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Es gibt keine Ausgangssperre.
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Die Sperrung in der Hauptstadt Gaborone wurde aufgehoben. Die meisten Beschränkungen werden schrittweise aufgehoben.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Verstöße gegen die Richtlinien für die öffentliche Gesundheit können mit Geldstrafen oder Haftstrafen belegt werden.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Für den Transport sind Masken erforderlich.
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Das Land wurde basierend auf der Anzahl der COVID-19-Fälle in neun Coronavirus-Zonen unterteilt. Reisende müssen eine [interzonale Reisegenehmigung] (https://www.gov.bw/) beantragen, um zwischen den Coronavirus-Zonen reisen zu können. Diejenigen, die eine interzonale Reisegenehmigung beantragen, müssen möglicherweise einen COVID-19-Test durchführen lassen, wenn sie aus einer COVID-19-Hochrisikozone oder einem COVID-19-Gebiet reisen, von dort zurückkehren oder diese durchqueren.
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Einwohner dürfen ohne Erlaubnis innerhalb ihrer Zone reisen.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Nicht wesentliche Geschäfte sind offen.
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Landwirtschaftliche Geschäfte, Bäckereien, Metzgereien, Bestattungsinstitute und Supermärkte dürfen betrieben werden.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Die meisten Hotels und anderen Unterkünfte sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja
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Restaurants sind geöffnet.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja
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Tourismusstandorte werden nach und nach wieder geöffnet.
Kultstätten offen?
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Ja
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Kultstätten können zweimal pro Woche geöffnet sein. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind verboten.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Gesichtsmasken sind an öffentlichen Orten obligatorisch.
Andere
- Schulen dürfen wieder öffnen.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.