COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Bangladesch (2. Dezember Update)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Ausländer dürfen in das Land einreisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja

  • Reisende werden medizinisch untersucht.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • In einem anderen Land ausgestellte COVID-19-Testzertifikate werden akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Ausländer müssen innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft ein negatives COVID-19-PCR- und / oder Serologie-Testergebniszertifikat (mit englischer Übersetzung) vorlegen.

  • Ausländer mit bangladeschischem Erbe verfügen möglicherweise über ein Zertifikat ohne Visum. Diese Reisenden benötigen weiterhin ein ärztliches Attest, aus dem ein negatives COVID-19-Testergebnis hervorgeht. Wenn sie ohne Zertifikat ankommen oder Symptome zeigen, müssen sie 14 Tage lang in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden. Passagiere, die mit einem Zertifikat anreisen, können sich zu Hause 14 Tage lang selbst isolieren.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja

  • Wenn Passagiere ohne negatives Testzertifikat ankommen oder Symptome haben, müssen sie 14 Tage lang in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden. Passagiere, die mit einem Zertifikat anreisen, können sich zu Hause 14 Tage lang selbst isolieren.

  • Passagiere, die aus den von COVID-19 betroffenen Ländern anreisen, müssen sich 14 Tage lang selbst unter Quarantäne stellen. Ankommende Passagiere werden am Einreiseort von Gesundheitsbeamten beurteilt, um festzustellen, ob sich Passagiere selbst unter Quarantäne stellen oder zu einer staatlichen Einrichtung gebracht werden müssen.

Anmeldeformular erforderlich?

  • Ja

  • Passagiere, die im Land ankommen, müssen die vom Kabinenpersonal bereitgestellten Gesundheitserklärungsformulare und Passagierortungsformulare ausfüllen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Nepal plant, die regulären Flüge mit Bangladesch wieder aufzunehmen

  • Die Regierung von Bangladesch hat beschlossen, die Flüge mit Indien wieder aufzunehmen.

  • British Airways plant die Wiederaufnahme von Direktflügen auf der Strecke Dhaka-London.

  • Kommerzielle Flüge zwischen Bangladesch und einer begrenzten Anzahl von Ländern wurden wieder aufgenommen.

  • Die Regierung hat internationale Passagierflüge von Bhutan, Hongkong, Indien, Kuwait, Nepal und Thailand vorübergehend eingestellt.

  • Die Zivilluftfahrtbehörde von Bangladesch (CAAB) hat Flüge von und nach Dhaka zugelassen.

  • Flüge mit Indien werden im Rahmen eines Luftblasenabkommens durchgeführt.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Die Landgrenzen von Akhaura, Banglabandha, Benapole, Bhomra, Burimari, Darshana, Hili, Nakugaon, Roumari, Sharla und Tamabil sind derzeit geschlossen.

Ausgangssperre

  • Mäßig

  • Die Regierung von Bangladesch hat nicht vor, eine neue Sperrung anzuordnen. Es gibt verschiedene Einschränkungen, z. B. das Tragen von Masken an allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, Marktplätzen und anderen Kultstätten.

  • Die Regierung von Bangladesch hat Cox ‘Bazar-Stadt als rote Zone ausgewiesen und dem Gebiet spezielle Sperrbeschränkungen auferlegt.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Die bangladeschische Regierung hat Beschränkungen für öffentliche Aktivitäten und Bewegungen im ganzen Land auferlegt.

  • Einkaufszentren, Märkte und Geschäfte dürfen mit sozialen Distanzierungsmaßnahmen arbeiten.

  • Private und staatliche Ämter, Finanzinstitute und Fabriken dürfen unter Einhaltung der Gesundheitsrichtlinien eröffnet werden.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Masken sind erforderlich.

  • Öffentliche Verkehrsmittel, einschließlich Busse, Züge und Fähren, werden mit reduzierter Kapazität betrieben. In roten Zonen kann der öffentliche Verkehr eingeschränkt sein.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Einige Hotels und Pensionen sind geöffnet.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind mit sozialer Distanzierung geöffnet.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

  • Einige Sehenswürdigkeiten wurden wiedereröffnet.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Ja

  • Museen sind geöffnet.

Kultstätten offen?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Moscheen und andere Kultstätten sind für Bürger geschlossen. Nur offizielles Personal darf eintreten.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen einer Gesichtsmaske ist in der Öffentlichkeit, einschließlich an privaten Arbeitsplätzen, obligatorisch.

Andere

  • Bangladesch hat die Schließung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen bis zum 19. Dezember verlängert.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.

Um das Risiko einer Infektion mit diesem Virus zu verringern, wenn Sie in oder aus betroffenen Gebieten reisen:

  • Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die an akuten Infektionen der Atemwege leiden.

  • Das Tragen einer Maske (Gesichtsbedeckung) wird an öffentlichen Orten empfohlen und wenn keine soziale Distanzierung möglich ist.

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig, insbesondere nach direktem Kontakt mit kranken Menschen oder ihrer Umgebung. Verwenden Sie mindestens 20 Sekunden lang Seife und Wasser oder ein Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn Seife und Wasser nicht verfügbar sind.

  • Reisende mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten die Hustenetikette üben (Abstand halten, Husten und Niesen mit Einweg-Taschentüchern oder Kleidung abdecken und Hände waschen).

  • Ältere Reisende und Personen mit zugrunde liegenden Gesundheitsproblemen sind möglicherweise einem Risiko für schwerere Krankheiten ausgesetzt und sollten Reisen in betroffene Gebiete mit ihrem Gesundheitsdienstleister besprechen.

  • Sofort einen Arzt aufsuchen, wenn nach dem Besuch betroffener Bereiche, in denen eine Übertragung stattfindet, Symptome auftreten