COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Polen (Update vom 9. Dezember)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger dürfen eintreten. Einwohner dürfen einreisen, wenn sie ein offizielles Recht auf ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in Polen haben.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Ausländer dürfen nicht nach Polen einreisen, außer für Personen in den folgenden Kategorien:

  • Ausländer, die Ehepartner oder Kinder polnischer Staatsbürger sind oder unter ständiger Obhut polnischer Staatsbürger bleiben;

  • Inhaber einer Karta Polaka (Pole’s Card), Leiter diplomatischer Missionen und Mitglieder des diplomatischen und konsularischen Personals der Mission, d. H. Personen mit diplomatischem Rang und Mitglieder ihrer Familien;

  • Wenn der Oberbefehlshaber des Grenzschutzes denjenigen mit besonderer Berechtigung zur Einreise seine Zustimmung erteilt;

  • Ausländer wie Fahrer, deren Transit im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgt, die aus dem Transport von Waren oder Personen besteht;

  • Bürger und Einwohner von Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien , Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und der Schweiz; und ihre Ehepartner und Kinder;

  • Bürger und Einwohner von Georgien, Japan, Kanada, Neuseeland, Thailand, Südkorea, Tunesien und Australien;

  • Studenten, die in Polen studieren.

  • Weitere Details finden Sie [hier] (https://www.strazgraniczna.pl/pl/aktualnosci/8557,Koronawirus-wjazd-do-Polski.html).

Testzertifikat erforderlich?

  • Nein

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Reisende müssen möglicherweise 10 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Eine Liste der Quarantäneausnahmen finden Sie [hier] (https://www.gov.pl/web/koronawirus/aktualne-zasady-i-ograniczenia).

  • Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union oder der EFTA müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Polen hat internationale Flüge von Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Georgien, Jordanien, Armenien, Kosovo, Nordmakedonien, Serbien und den Vereinigten Staaten (mit Ausnahme von Flughäfen in Illinois und New York) bis mindestens zum 31. Dezember verboten.

  • LOT Polish Airlines hat die Aussetzung der Flüge zwischen Warschau und der slowenischen Hauptstadt Ljubljana bis zum 21. März 2021 verlängert.

  • LOT Polish Airlines hat Flüge zwischen Warschau und Skopje, Podgorica, Dubrovnik bis zum 28. März 2021 ausgesetzt.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Land-, See- und Luftgrenzen sind geschlossen, mit Ausnahme der oben genannten Reisenden.

  • Die Regierung hat an den Landgrenzen zu Russland, der Ukraine und Weißrussland Einreisekontrollen durchgeführt.

Ausgangssperre

  • Mäßig

  • Ganz Polen wird als rote Zone betrachtet. Infolgedessen gelten strenge Vorschriften und Beschränkungen für die öffentliche Gesundheit.

  • Polen befindet sich derzeit bis auf weiteres im Ausnahmezustand.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Öffentliche Versammlungen sind auf 5 Personen begrenzt.

  • Alle Kinder bis 16 Jahre müssen zwischen 08:00 und 16:00 Uhr zu Hause bleiben, sofern sie nicht von einem Erwachsenen begleitet werden.

  • Senioren ab 70 Jahren wurden gebeten, zu Hause zu bleiben und nur zur Arbeit oder für Notwendigkeiten zu gehen.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Der öffentliche Verkehr wird mit reduzierter Kapazität betrieben.

  • Inländische Bahnreisen sind in Betrieb.

  • Masken sind erforderlich.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Einkaufszentren und Einzelhandelsparks werden mit strengen Hygienemaßnahmen geöffnet sein.

  • Handelszentren und Geschäfte sind geöffnet.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Hotels sind nach den Richtlinien der öffentlichen Gesundheit geöffnet. Die soziale Distanzierung muss gewahrt bleiben.

Restaurants geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Restaurants können nur Imbiss- und Lieferservices anbieten.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Cafés und Pubs bieten nur Imbiss- und Lieferservices an.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

  • Strände, Nationalwälder und Parks sind geöffnet.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Nein

  • Kulturinstitutionen wie Museen, Theater, Kinos und Kulturzentren bleiben bis mindestens 27. Dezember geschlossen.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja

  • Indoor-Spielzentren, Sonnenstudios, Massagesalons und Tattoo-Studios bleiben geöffnet, und es gelten strenge Hygienevorschriften, einschließlich der Begrenzung der Anzahl der Personen.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Religiöse Stätten sind mit begrenzten Kapazitäten und sozialen Distanzierungsmaßnahmen geöffnet.

Events erlaubt?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Versammlungen sind auf 5 Personen begrenzt.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Masken müssen in allen öffentlichen Innenräumen und in öffentlichen Freiflächen getragen werden, in denen eine soziale Distanzierung von 1,5 Metern nicht möglich ist.

Andere

  • Schwimmbäder, Fitnessstudios, Sanatorien und Aquaparks werden landesweit geschlossen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.

Um das Risiko einer Infektion mit diesem Virus zu verringern, wenn Sie in oder aus betroffenen Gebieten reisen:

  • Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die an akuten Infektionen der Atemwege leiden.

  • Das Tragen einer Maske (Gesichtsbedeckung) wird an öffentlichen Orten empfohlen und wenn keine soziale Distanzierung möglich ist.

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig, insbesondere nach direktem Kontakt mit kranken Menschen oder ihrer Umgebung. Verwenden Sie mindestens 20 Sekunden lang Seife und Wasser oder ein Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn Seife und Wasser nicht verfügbar sind.

  • Reisende mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten die Hustenetikette üben (Abstand halten, Husten und Niesen mit Einweg-Taschentüchern oder Kleidung abdecken und Hände waschen).

  • Ältere Reisende und Personen mit zugrunde liegenden Gesundheitsproblemen sind möglicherweise einem Risiko für schwerere Krankheiten ausgesetzt und sollten Reisen in betroffene Gebiete mit ihrem Gesundheitsdienstleister besprechen.

  • Sofort einen Arzt aufsuchen, wenn nach dem Besuch betroffener Bereiche, in denen eine Übertragung stattfindet, Symptome auftreten