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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen im Libanon (Update vom 19. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürger und Einwohner dürfen das Land betreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja
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Ausländer dürfen in das Land einreisen.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Ja
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Für den Transit von Reisenden sind keine Tests oder zusätzlichen COVID-19-bezogenen Verfahren erforderlich.
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Andere Passagiere als syrische Staatsbürger und palästinensische Flüchtlinge müssen eine Vorabgenehmigung der syrischen Regierung für den Transit über Beirut nach Syrien vorlegen.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Ja
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Bei der Ankunft müssen Reisende auf eigene Kosten einen weiteren COVID-19-PCR-Test durchführen. Von dieser Anklage befreit sind Kinder unter 12 Jahren und Mitglieder der Interim Force der Vereinten Nationen im Libanon. Passagiere aus Ländern mit niedrigeren Infektionsraten werden bis zum Eingang der Testergebnisse in die Heimquarantäne eingewiesen. Passagiere aus Ländern mit höheren Infektionsraten werden in einem dafür vorgesehenen Hotel unter Quarantäne gestellt, bis sie die Testergebnisse erhalten. Reisende müssen 72 Stunden nach ihrer Ankunft einen weiteren COVID-19-PCR-Test durchführen lassen.
Testzertifikat akzeptiert?
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Ja
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Testzertifikate, die von zugelassenen Labors in Englisch oder Arabisch ausgestellt wurden, werden akzeptiert.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Alle Reisenden müssen über ein Zertifikat für einen COVID-19-negativen PCR-Test verfügen, der innerhalb von 96 Stunden vor dem Einsteigen in den Libanon durchgeführt wird.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Ja mit Ausnahmen
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Mit einigen Ausnahmen für Flugreisende wurde die 14-tägige Selbstisolierungspflicht aufgehoben. Passagiere aus Ländern mit höheren Infektionsraten werden in einem dafür vorgesehenen Hotel unter Quarantäne gestellt, bis sie die Testergebnisse erhalten.
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Staatsangehörige und Einwohner des Libanon müssen sich bei ihrer Ankunft auf eigene Kosten einer 72-stündigen Quarantäne unterziehen.
Versicherung erforderlich?
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Ja
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Alle nicht-libanesischen Reisenden müssen einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, der für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts gültig ist. Die Police kann auch an den Versicherungsschaltern des internationalen Flughafens Rafik Hariri bei ihrer Ankunft in Beirut erworben werden
Anmeldeformular erforderlich?
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Ja
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Alle ankommenden Reisenden müssen sich auf der elektronischen Plattform COVID-19 MOPH PASS des libanesischen Gesundheitsministeriums unter [Umfrage123.arcgis.com] (https://survey123.arcgis.com/share/988ba32e1b634902ba3b14c3e4f1614d) registrieren.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Flughäfen sind geöffnet. Kommerzielle Flüge werden jetzt jedoch mit reduzierter Kapazität durchgeführt.
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Reisende, die vom internationalen Flughafen Rafik Hariri ankommen oder abfliegen, dürfen zum und vom Flughafen transportiert werden, wenn sie während der Sperrstunde ankommen / abreisen.
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Derzeit werden Privatflüge zum und vom internationalen Flughafen Beirut-Rafic Hariri durchgeführt. Der Flughafen ist auch für Rückführungs- und Evakuierungsflüge geöffnet.
Grenzbeschränkungen
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Minimal
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Alle Luft-, Land- und Seegrenzen sind offen.
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Reisende, die aus dem Irak anreisen, müssen eine bestätigte Hotelreservierung für 72 Stunden haben, entweder im Radisson Blu Verdun, in den Kanaan Hotels, im GoldenTulip Hotel, in den Lancaster Hotels oder im Radisson Blu Martinez. Bei ihrer Ankunft muss ein COVID-19-PCR-Testergebnis vorliegen. Diese Anforderung gilt nicht für libanesische Staatsbürger und Einwohner.
Ausgangssperre
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Mäßig
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Eine Ausgangssperre wird im ganzen Land von 17:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) verhängt. Beschäftigte im Gesundheitswesen, Beschäftigte im Lebensmittelsektor, Diplomaten, Armeeangehörige und Journalisten sind von den Sperrstunde-Beschränkungen ausgenommen.
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Der Libanon wird aufgrund eines plötzlichen Anstiegs der COVID-19-Fälle im Land bis zum 30. November vollständig gesperrt bleiben.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Öffentliche Einrichtungen und Ämter dürfen mit reduzierter Kapazität arbeiten.
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Alle großen öffentlichen Versammlungen sind verboten.
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Personen ab 65 Jahren wird empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur für Notfälle auszugehen.
Interne Reisebeschränkungen
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Von Bedeutung
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Während der Ausgangssperre zwischen 17:00 und 05:00 Uhr (Ortszeit) ist die Bewegung jetzt verboten.
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Die libanesische Regierung hat die allgemeinen Mobilisierungsbeschränkungen bis zum 31. Dezember verlängert.
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Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis fahren. Privatwagen sollten nicht mehr als drei Passagiere (einschließlich des Fahrers) haben, es sei denn, sie stammen alle aus demselben Haushalt. Andere Fahrzeuge sollten die Passagierzahlen auf ein Drittel der Gesamtkapazität begrenzen.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte bleiben außerhalb der Sperrstunde, und Apotheken und wichtige Gesundheitsdienste dürfen ihre üblichen Öffnungszeiten fortsetzen.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Hotels und andere Unterkünfte sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Nein
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Restaurants sind bis zum 30. November geschlossen. Lieferservices können jedoch weiterhin betrieben werden.
Bars und Cafés geöffnet?
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Nein
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Bars und Cafés bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen.
Kultstätten offen?
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Nein
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Alle Kultstätten sind geschlossen und Gottesdienste sind nicht gestattet.
Events erlaubt?
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Nein
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Alle öffentlichen und privaten Versammlungen wie Hochzeiten und Beerdigungen sind bis auf Weiteres im ganzen Land verboten.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Masken sind außerhalb des Hauses und in Fahrzeugen obligatorisch.
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Der Libanon führte eine Geldstrafe für Personen ein, die an öffentlichen Orten ohne Maske gefangen wurden.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.