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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen im Oman (2. Dezember Update)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürger und Einwohner von Oman können eintreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Nein mit Ausnahmen
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Reisende mit einem gültigen Aufenthaltsvisum können einreisen.
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Staatsangehörige von Bahrain, Kuwait, Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen einreisen.
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Ausländische Arbeitnehmer können ein Visum online oder in den Büros von Sanad beantragen, wenn ihnen vom Arbeitsministerium eine Genehmigung erteilt wird.
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Reisende, die in von Hotels oder Reisebüros organisierten Gruppen anreisen, können auch ein Touristenvisum beantragen.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Nein
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Der Transit durch den Oman ist nicht gestattet.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Ja
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Ankommende Reisende erhalten bei der Ankunft einen COVID-19-Test. Reisende unter 15 Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
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Alle Reisenden (mit Ausnahme der Personen unter 15 Jahren), die im Oman anreisen, werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen.
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Wer den Oman verlassen möchte, lässt seine Temperatur überprüfen. Wenn sie Symptome von COVID-19 haben, kann dem Reisenden die Abreise verweigert werden.
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
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Ja
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Von einem anderen Land ausgestellte Testzertifikate werden akzeptiert.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Ankommende Reisende müssen ein negatives COVID-19-Testzertifikat haben, das innerhalb der letzten 96 Stunden vor der Ankunft ausgestellt wurde. Es muss auf Englisch sein.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Ja
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Alle Reisenden, die in Oman ankommen, unterliegen einer obligatorischen 7-tägigen Quarantäne, entweder bei ihrem eigenen Wohnsitz oder in einem Hotel auf eigene Kosten bei der Ankunft. Alle derartigen Ankünfte werden am achten Tag einem COVID-19-Test unterzogen und dürfen die Quarantäne verlassen, nachdem sie ein negatives Testergebnis erhalten haben.
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Wenn sich ein Reisender weniger als 7 Tage im Oman aufhält, kann er die Quarantäne verlassen, wenn das Ergebnis des bei der Ankunft durchgeführten Tests negativ ist.
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Alle ankommenden Reisenden müssen während der Isolationszeit ein Tracking-Armband tragen.
Versicherung erforderlich?
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Ja
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Alle Ausländer, die in den Oman einreisen dürfen, müssen über eine gültige Krankenversicherung verfügen, die die COVID-19-Behandlungskosten für ihren Aufenthalt im Oman abdeckt.
Anmeldeformular erforderlich?
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Ja
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Reisende müssen vor dem Einsteigen ein „Anmeldeformular für Reisende“ ausfüllen. Das Formular finden Sie [hier] (https://covid19.moh.gov.om/#/traveler-reg).
Empfohlene Border App
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Ja
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Alle Reisenden, die in Oman ankommen, müssen die Kontaktverfolgungsanwendung “Tarassud +” herunterladen und den Registrierungsprozess abschließen. Über die Tarassud-App müssen Reisende auch für den bei der Ankunft durchgeführten COVID-19-Test bezahlen.
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Wer länger als sieben Tage bleiben möchte, muss die Hmushrif-App herunterladen.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Der kommerzielle Flugverkehr zu und von einigen Zielen wurde aufgrund der epidemischen Situation im Ausland in geringerem Maße wieder aufgenommen. Die Ziele umfassen Bangladesch, Bahrain, Äthiopien, Ägypten, Frankreich, Deutschland, Indien, Kuwait, Malaysia, Niederlande, Philippinen, Pakistan, Katar, Sudan, Saudi-Arabien, Thailand, Türkei, Tansania, Vereinigtes Königreich und die Vereinigten Arabischen Emirate.
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Inlandsflüge werden auf einem reduzierten Niveau durchgeführt.
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Möglicherweise sind Rückführungsflüge verfügbar.
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Einwohner, die auf Flughäfen in Oman ankommen, müssen entweder einen Nachweis über ihre Unterkunft oder einen Brief ihres Sponsors vorlegen, um nachzuweisen, dass sie eine Unterkunft haben.
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Meet and Greet am Flughafen ist nicht gestattet. In Notfällen darf nur eine Person den Reisenden begleiten.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Landgrenzen sind offen.
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Die Landgrenze zu den VAE wurde wieder geöffnet. Bürger aus Oman dürfen ohne Genehmigung der VAE in die VAE einreisen.
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Bürger aus Oman dürfen ins Ausland reisen, sofern sie ihre Reise bei den Behörden registrieren und bei ihrer Rückkehr unter Quarantäne stellen. Sie müssen jedoch 14 Tage in ihrem Zielland bleiben.
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Kreuzfahrtschiffen dürfen in den Häfen von Oman nicht anlegen.
Ausgangssperre
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Minimal
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Es gibt keine Ausgangssperre.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Von Bedeutung
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Massenversammlungen sind bis auf Weiteres verboten.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Gesichtsmasken sind obligatorisch.
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Bewegung auf Straßen und anderen öffentlichen Plätzen ist erlaubt.
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Derzeit sind öffentliche Verkehrsdienste in Betrieb.
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Bewegung zwischen den Gouvernoraten ist zulässig.
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Busse und Fähren nach Musandam und zum Wilayat von Masirah sind derzeit verfügbar.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen
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Geschäfte und Betriebe dürfen ihre Dienste wieder aufnehmen.
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Unternehmen dürfen von 07:00 bis 18:00 Uhr (Ortszeit) im Industriegebiet Wadi Kabir und in Hamriya, Gouvernement Maskat, eröffnen. Alle Geschäfte sind donnerstags und freitags geschlossen.
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Einkaufszentren und Versammlungsräume sind geöffnet. Schwimmbäder und Fitnessstudios in Hotels, Fitnessclubs, Fischmärkten, Schneidereien, traditionellen Märkten (Souks) und Tabakhändlern haben eröffnet.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Hotels sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja mit Ausnahme
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Restaurants in Gewerbekomplexen sind geöffnet.
Bars und Cafés geöffnet?
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Ja
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Bars und Cafés sind geöffnet.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja
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Strände und Sehenswürdigkeiten sind geöffnet.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
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Ja
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Museen sind geöffnet.
Körperpflegedienste geöffnet?
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Ja
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Barbershops und Schönheitssalons sind geöffnet.
Kultstätten offen?
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Ja mit Ausnahme
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Religiöse Stätten bleiben möglicherweise geschlossen oder wurden mit eingeschränktem Zugang wieder aufgenommen. Moscheen sind geöffnet.
Events erlaubt?
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Nein mit Ausnahme
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Konferenzen und andere Veranstaltungen können ausgesetzt bleiben.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Gesichtsmasken sind an allen öffentlichen Orten obligatorisch. Personen, die gegen diese Einschränkung verstoßen, könnten mit einer Geldstrafe belegt werden.
Andere
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Die Schulen haben wieder geöffnet.
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Regierungsbüros sind geöffnet, jedoch mit geringerer Personalkapazität.
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Unternehmen dürfen ihre Dienste mit reduzierter Kapazität wieder aufnehmen.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.