COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Dschibuti (Update vom 24. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten? **.

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten? **.

  • Ja

  • Ausländer dürfen nach Dschibuti einreisen.

Ist der Transit durch das Land erlaubt? **.

  • Ja

  • Transit ist erlaubt.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • An jedem Einstiegspunkt gibt es Gesundheits-Screening-Verfahren.

  • Reisende ab 12 Jahren müssen sich auf eigene Kosten auf COVID-19 testen lassen und am Einstiegspunkt bleiben, bis ihr Testergebnis verfügbar ist. Dies kann bis zu vier Stunden dauern. Alle Passagiere werden mit einem minimal invasiven Speicheltest auf COVID-19 getestet. Passagiere sollten 30 Minuten vor Ankunft nichts essen.

  • Wenn ein hoher Prozentsatz der Passagiere auf einem bestimmten Flug einen positiven Speicheltest erhält, kann die Regierung von Dschibuti von allen Passagieren verlangen, dass sie einen zweiten COVID-19-Test mit Nasentupfer durchführen.

Ist ein Testzertifikat erlaubt? **.

  • Ja

  • Außerhalb von Dschibuti ausgestellte Testzertifikate werden akzeptiert. Das Zertifikat muss in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sein.

Testzertifikat erforderlich? **.

  • Ja mit Ausnahmen.

  • Reisende, die älter als 12 Jahre sind, müssen ein ärztliches Attest mit einem Bericht über einen negativen PCR-Test vorlegen, der spätestens 72 Stunden vor Abflug und höchstens 120 Stunden vor Ankunft in Dschibuti ausgestellt wurde.

Ist bei Ankunft eine Quarantäne erforderlich? **.

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisende ab 12 Jahren müssen auf eigene Kosten auf COVID-19 getestet werden. Reisende mit einem negativen Ergebnis können ihre Unterkunft kostenlos besuchen. Reisende mit positiven Ergebnissen werden in ein von der Regierung ausgewiesenes Krankenhaus oder Hotel gebracht und bleiben in Quarantäne, bis sie ein negatives Testergebnis erhalten (auf Kosten des Reisenden).

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Der internationale Flughafen Ambouli ist für gewerbliche Passagierflüge geöffnet.

  • Ethiopian Airlines, Air Dschibuti, Air France, Fly Dubai, Turkish Airlines und Qatar Airways haben ihren Betrieb in Dschibuti wieder aufgenommen.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Luft-, See- und Landgrenzen sind offen.

  • Der Schienenverkehr von und nach Addis Abeba bleibt bis auf Weiteres für die Fahrgäste ausgesetzt. Der Schienenverkehr für Güterbewegungen ist in Betrieb.

  • Jeder Reisende, der über einen Einreisehafen nach Dschibuti einreist, muss bei Ankunft und Abreise Gesichtsmasken tragen und einen physischen Abstand von mindestens einem Meter einhalten. Reisende müssen während der gesamten Reise auch hydroalkoholisches Gel mit sich führen.

  • Reisende können ein E-Visum über den Link [HIER] (https://www.evisa.gouv.dj/) beantragen.

  • E-VISA wird nur am internationalen Flughafen Ambouli und nicht an anderen Einstiegspunkten akzeptiert.

  • UK Emergency Travel Documents sind für die Einreise, Durchreise und Ausreise aus Dschibuti gestattet.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Derzeit ist keine Sperrung oder Ausgangssperre vorhanden.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Versammlungen von maximal zehn Personen sind erlaubt.

  • Die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zwischen zwei Personen ist obligatorisch.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Öffentliche Verkehrsmittel sind in Betrieb.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet? **.

  • Ja

  • Geschäfte dürfen öffnen.

Unterkünfte geöffnet? **.

  • Ja

  • Hotels und andere Mietunterkünfte dürfen geöffnet werden.

Restaurants geöffnet? **.

  • Ja

  • Restaurants sind mit Protokollen zur sozialen Distanzierung geöffnet.

Bars und Cafés geöffnet? **.

  • Ja

  • Bars haben wieder geöffnet.

Strände und Tourismusstätten geöffnet? **.

  • Ja

  • Strände und Tourismusstätten sind geöffnet.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • In Dschibuti sind einige Salons geöffnet.

Kultstätten offen? **.

  • Ja

  • Kultstätten haben sich mit sozialen Distanzierungsanforderungen geöffnet.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Gesichtsmasken sind in öffentlichen oder privaten Räumen obligatorisch, in denen soziale Distanzierung nicht möglich ist.

Andere

  • Regierungsbüros wurden wiedereröffnet.

  • Nachtclubs, Theater und Kinos wurden wiedereröffnet.

  • Die öffentlichen und privaten Bautätigkeiten wurden wieder aufgenommen.

  • Öffentliche Einrichtungen, zentrale Verwaltungsdienste und einige Hochschuleinrichtungen dürfen ihre Aktivitäten wieder aufnehmen.

  • Kindertagesstätten und Schulen dürfen öffnen.

  • Freizeiteinrichtungen, Gemeindezentren und sportliche Aktivitäten dürfen wieder aufgenommen werden.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft Ihres Landes.