COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Burkina Faso (Update vom 30. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner können Burkina Faso betreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Ausländische Reisende dürfen einreisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisende ohne gültiges COVID-19-Testzertifikat werden bei der Ankunft auf eigene Kosten getestet. Passagiere müssen bei der Ankunft am Flughafen Gesundheitsuntersuchungen durchlaufen.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Außerhalb von Burkina Faso ausgestellte Testzertifikate werden akzeptiert, wenn sie in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind. Schnelle diagnostische Tests und Antikörpertests werden nicht akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Jeder, der in Burkina Faso ankommt oder von Burkina Faso abreist, muss innerhalb der letzten fünf Tage nach seiner Ankunft oder Abreise ein negatives COVID-19-Testzertifikat ausgestellt haben. Reisende ohne Zertifikat werden auf eigene Kosten einem COVID-19-Test unterzogen und unter Quarantäne gestellt, bis ihre Testergebnisse vorliegen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja mit Ausnahme

  • Jeder, der Symptome von COVID-19 hat oder positiv auf COVID-19 getestet wurde, wird zu Hause oder in einem Hotel einer 14-tägigen Quarantäne unterzogen. Während der Quarantäne wird auch ein Gesundheits-Screening durchgeführt.

  • Ankünfte mit einem negativen Testergebnis können gebeten werden, sich 14 Tage lang selbst zu isolieren.

Anmeldeformular erforderlich?

  • Ja

  • Bürger / Einwohner, die nach Burkina Faso einreisen dürfen, müssen bei ihrer Ankunft ein Einverständnisformular unterschreiben.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Auf Flügen und am Flughafen sind Masken erforderlich.

  • Kommerzielle Flüge wurden wieder aufgenommen.

  • Inlandsflüge wurden wieder aufgenommen.

  • Sporadische Rückführungsflüge werden von kommerziellen Fluggesellschaften angeboten.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Alle Land- und Seegrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Es gibt keine Ausgangssperre.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Öffentliche Versammlungen sollten 50 Personen nicht überschreiten.

  • Jede Person, die physischen Kontakt mit einem positiven COVID-19-Patienten hatte, wird 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Der Intercity-Personenverkehr wurde wieder aufgenommen.

  • Passagierbusse fahren derzeit.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Die Märkte sind offen.

Restaurants geöffnet?

  • Nein

  • Restaurants bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein

  • Bars bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kirchen und Moscheen sind geöffnet.

Events erlaubt?

  • Ja

  • Kulturelle, religiöse oder berufliche Zusammenkünfte sollten 25 Personen nicht überschreiten.

  • Soziale Einrichtungen sind bis auf Weiteres verboten.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind in der Öffentlichkeit obligatorisch.

Andere

  • Die Kinos bleiben bis auf weiteres geschlossen.

  • Schulen sind geöffnet.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.