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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Guatemala (Update vom 22. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bewohner können eintreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
- Ja
- Ausländer dürfen einreisen.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Ja
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Auf dem internationalen Flughafen La Aurora und an Grenzübergängen an Land sind Gesundheitsuntersuchungsmaßnahmen für ein- und ausgehende Passagiere in Kraft.
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
-
Ja
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Testzertifikate sind erlaubt.
Testzertifikat erforderlich?
-
Ja
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Anreisende Reisende müssen innerhalb der letzten 72 Stunden vor ihrer Ankunft über ein negatives COVID-19-Testzertifikat verfügen. Ausländer, die nicht in Guatemala ansässig sind, dürfen nicht nach Guatemala einreisen, wenn sie kein Testzertifikat vorlegen.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Reisende, die ohne negatives Testzertifikat anreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne.
Anmeldeformular erforderlich?
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Ja
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In Guatemala müssen alle ankommenden Reisenden 24 Stunden vor ihrer Ankunft ein Health Pass-Formular über die [Health Pass-Website] (https://servicios.igm.gob.gt/pasedesalud/) des Landes registrieren und eine gedruckte Kopie davon anfordern das Formular bei der Ankunft zu zeigen. Nach der Registrierung wird ein QR-Code generiert, der nach der Ankunft angegeben werden muss.
Empfohlene Border App
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Ja
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Reisenden wird empfohlen, die Kontaktverfolgungs-App „Alerta Guate“ zu verwenden.
Fluglinienbeschränkungen
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Minimal
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Der internationale kommerzielle Flugdienst am internationalen Flughafen Aurora wurde wieder aufgenommen.
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An allen Einreisehäfen, einschließlich Flughäfen, wurden Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Land-, Luft- und Seegrenzen sind offen. Aufgrund der Störungen und Spannungen an der Grenze können die Behörden die Grenze zu Mexiko jedoch ohne vorherige Ankündigung schließen.
Ausgangssperre
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Minimal
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Die Behörden haben den Unglückszustand zusammen mit der Ausgangssperre über Nacht zurückgezogen.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Die guatemaltekischen Behörden haben auf der Grundlage der COVID-19-Fälle in jeder Gemeinde ein vierstufiges Warnsystem (Rot, Orange, Gelb und Grün) eingeführt. Das Warnsystem wird alle zwei Wochen überprüft. Informationen darüber, welche Gemeinden in Alarmbereitschaft sind, finden Sie auf dieser Regierung von Guatemala [Website] (https://covid19.gob.gt/semaforo.html). Bis zum 19. November fallen 88 von 340 Gemeinden unter die rote Zone.
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Die meisten Versammlungen sind auf maximal zehn Personen begrenzt.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Einwohner der Abteilungen, die dem Präventionsstaat unterliegen, können gebeten werden, Reiserouten und einen Lichtbildausweis vorzulegen. Alle Arten von Bewegungen bleiben verboten.
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Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, die von ihren Gemeinden und dem Gesundheitsministerium genehmigt wurden, können mit reduzierter Kapazität betrieben werden.
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Die Bewegung zwischen den Abteilungen wurde wieder aufgenommen, sofern die Fahrzeuge vom Gesundheitsministerium und vom Kommunikationsministerium genehmigt wurden.
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Bewegungsbeschränkungen können von den Staaten und lokalen Behörden ohne vorherige Ankündigung auferlegt werden.
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Die Regierung hält die Menschen davon ab, in die Gemeinden Mixco, Chinautla, Zone 18 und Villa Nueva in Guatemala-Stadt zu reisen.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen
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Nicht wesentliche Geschäfte sind mit reduzierter Kapazität und Maßnahmen zur sozialen Distanzierung geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen.
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Restaurants sind mit reduzierter Kapazität und sozialen Distanzierungsmaßnahmen geöffnet.
Bars und Cafés geöffnet?
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Ja mit Ausnahmen.
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Bar und Cafés sind in reduzierten Kapazitäten und sozialen Distanzierungsmaßnahmen geöffnet.
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Alkohol kann nicht zwischen 21:00 und 06:00 Uhr (Ortszeit) verkauft werden, außer zu Weihnachten (24.-25. Dezember) und Neujahr (31. Dezember - 1. Januar).
Kultstätten offen?
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Ja mit Ausnahmen
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In Gebieten der roten Zone sind Gottesdienste nur mit maximal 10 Personen erlaubt.
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Gottesdienste sind für eine Stunde erlaubt.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
- Ja
- Das Tragen einer Maske ist obligatorisch.
Andere
- Jede Person, die gegen Maßnahmen verstößt, kann mit Geldstrafen und möglichen zivil- oder strafrechtlichen Anklagen belegt werden.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.