COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Burundi (Update vom 10. Dezember)

Kann ein Einwohner das Land betreten? **.

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen nach Burundi einreisen.

Kann ein Ausländer das Land betreten? **.

  • Ja

  • Ausländer dürfen einreisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich? **.

  • Ja

  • Alle Reisenden werden bei ihrer Ankunft auf eigene Kosten einem COVID-19-PCR-Test unterzogen.

Testzertifikat erlaubt? **.

  • Ja

  • Außerhalb Burundis ausgestellte Testzertifikate werden akzeptiert, wenn sie in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind.

Testzertifikat erforderlich? **.

  • Ja

  • Ankommende und abfliegende Passagiere sollten ein Zertifikat für einen negativen PCR-Test mitführen, der in den letzten 72 Stunden vor ihrer Einschiffung ausgestellt wurde.

  • Passagiere unter 12 Jahren sind vom Testverfahren ausgenommen.

Ist bei Ankunft eine Quarantäne erforderlich? **.

  • Ja

  • Passagiere, die ohne PCR-Testbericht anreisen und bei der Ankunft einen Test ablehnen, werden in einem dafür vorgesehenen Hotel einer 14-tägigen Quarantäne unterzogen.

  • Passagiere, die bei der Ankunft getestet werden, müssen 72 Stunden unter Quarantäne gestellt werden, während sie auf das Testergebnis warten.

  • Wenn ein Passagier auf dem ankommenden Flug positiv getestet wird, müssen alle anderen Passagiere dieses Fluges 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden.

  • Vor dem Verlassen der Quarantäne muss der Passagier eine Verpflichtung unterzeichnen, die die Einhaltung der Richtlinien für soziale Distanzierung, Quarantäne und Gesundheit verspricht.

Anmeldeformular erforderlich? **.

  • Ja

  • Reisende müssen bei der Ankunft am Flughafen ein Formular für die Gesundheitserklärung ausfüllen. Das Formular fordert Informationen zum Reiseverlauf der letzten drei Wochen, zu den Kontaktdaten und zum Notfallplan an, um sich selbst zu isolieren.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Internationale Flüge wurden wieder aufgenommen.

  • Der internationale Flughafen Melchior Ndadaye wurde wiedereröffnet.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Reisende müssen ein Visum erhalten, bevor sie über eine burundische diplomatische Mission reisen. Die Erteilung neuer Visa ist derzeit ausgesetzt. Die Behörden werden jedoch die Visa für diejenigen erneuern, die sich bereits in Burundi befinden. Jeder, dessen Visum seit der Flugsperre am 22. März abgelaufen ist, kann Verlängerungen erhalten.

  • Die Landgrenzen wurden mit Einschränkungen wieder geöffnet. Die Grenzen können kurzfristig geschlossen werden, da die Installation einer Gesundheitsinfrastruktur zur Bewältigung der Pandemie an einigen Eintrittspunkten noch aussteht.

  • Die Grenzübergänge zur Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) und zu Ruanda sind für den Personenverkehr geschlossen, für den Warentransport jedoch offen. Personenbewegungen sind nur mit besonderer Genehmigung der Allgemeinen Migrationskommission in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium von Burundi möglich.

  • Die Grenze zu Tansania ist offen für die Verbringung von Einwohnern, Bürgern und Nichtansässigen mit gültiger Einreisegenehmigung.

  • An einigen Grenzübergängen wie Mugina (Provinz Makamba), Nominate (Provinz Rutana) und Kobero (Provinz Muyinga) werden COVID-19-Tests mit bestimmten Maschinen durchgeführt. Die Ergebnisse liegen nach etwa einer Stunde vor.

  • Der Seekorridor vom Hafen von Kigoma zum Hafen von Bujumbura ist geöffnet. Barge Deckhands dürfen den Hafen nicht betreten.

  • Die verbleibenden Land- und Meeresgrenzen werden auf der Grundlage der sanitären Infrastruktur wieder geöffnet.

  • Abfliegende Passagiere müssen außerdem einen COVID-19-Test haben.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Es gibt keine Sperrung oder Ausgangssperre.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Minimal

  • Soziale Distanzierungsmaßnahmen werden von der Regierung nicht durchgesetzt, die Behörden fördern jedoch die Einhaltung sozialer Distanzierungsnormen.

  • Versammlungen mit der Familie für religiöse und kulturelle Veranstaltungen sind erlaubt.

  • Händeschütteln und Umarmen werden nicht empfohlen.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Es gibt keine Einschränkungen.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet? **.

  • Ja

  • Geschäfte und Läden dürfen öffnen.

Unterkünfte geöffnet? **.

  • Ja

  • Hotels können für Quarantänezwecke gebucht werden. Reisende können die Hotels online über diesen [Link] (https://www.booking.tourisme.gov.bi/) buchen.

  • Je nach Anzahl der Fälle in der Region sind Hotels mit Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit geöffnet.

Restaurants geöffnet? **.

  • Ja

  • Restaurants sind mit Einschränkungen geöffnet.

Bars und Cafés geöffnet? **.

  • Ja

  • Es gibt keine vollständige Sperrung oder Einschränkungen, und alle Unternehmen dürfen öffnen.

Strände und Tourismusstätten geöffnet? **.

  • Ja

  • Internationaler Tourismus ist erlaubt.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet? **.

  • Ja

  • Museen und Kulturerbestätten dürfen geöffnet werden.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • Körperpflegedienste dürfen betrieben werden.

Kultstätten offen? **.

  • Ja

  • Kultstätten sind offen.

Events erlaubt? **.

  • Ja

  • Partys, Hochzeiten, religiöse und kulturelle Veranstaltungen sind erlaubt.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich? **.

  • Nein mit Ausnahmen

  • Masken sind nicht obligatorisch, die Behörden ermutigen die Bürger jedoch, an öffentlichen Orten eine Maske zu tragen.

Andere

  • Die Schulen haben wieder geöffnet.

  • Fußballspiele sind erlaubt.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.