COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Kroatien (Update vom 16. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Kroatische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen dürfen nach Kroatien einreisen.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Kroatien hat Grenzen für alle EU- / EWR-Staatsangehörigen und Personen mit ständigem Wohnsitz in den EU- / EWR-Ländern sowie für alle Drittländer einschließlich der Bürger der USA und Kanadas geöffnet, die beabsichtigen, als Student aus geschäftlichen Gründen, im Tourismus, nach Kroatien einzureisen. oder andere persönliche Gründe, einschließlich dringender persönlicher Gründe (einschließlich der Teilnahme an einer Beerdigung, der Vorlage einer Sterbeurkunde oder eines Nachrufs als Nachweis), eines Besuchs aufgrund eines medizinischen Notfalls, der Eigentümer oder Pächter von Immobilien (einschließlich Seeschiffen) in Kroatien mit Eigentumsnachweis.

  • Weitere Informationen zu spezifischen Einreisebeschränkungen für jeden Fall finden Sie [hier] (https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212).

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Passagiere dürfen weniger als 12 Stunden durch Kroatien reisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisende können bei ihrer Ankunft einen Test machen, um ihre Quarantänezeit zu verkürzen.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Außerhalb Kroatiens ausgestellte Testzertifikate werden akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Nein

  • Ein Testzertifikat ist nicht erforderlich. Ausländer, die einen COVID-19-Testbericht haben, der nicht älter als 48 Stunden vor der Ankunft ist, müssen sich 14 Tage lang nicht selbst unter Quarantäne stellen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Ausländer, die zu Geschäfts-, Tourismus- oder Bildungszwecken in das Land einreisen (mit Ausnahme der EU- und EAA-Staatsangehörigen), müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden, wenn sie über ein 48 Stunden vor ihrer Ankunft ausgestelltes COVID-19-Negativzertifikat verfügen.

    • Wenn der Testbericht älter als 48 Stunden ist, unterliegen die Reisenden einer Selbstisolierung und müssen sich mindestens 7 Tage lang auf eigene Kosten einem weiteren COVID-19-Test unterziehen.

    • Reisende ohne COVID-19-Testbericht unterliegen einer obligatorischen Selbstquarantäne für 14 Tage.

  • EU- und EAA-Staatsangehörige müssen sich 14 Tage lang selbst isolieren oder unter Quarantäne stellen, mit der Option, am siebten Tag einen Covid-19-Test zur vorzeitigen Entlassung durchzuführen, wenn er negativ ausfällt.

Anmeldeformular erforderlich? **.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Flughäfen sind geöffnet. Die Fluggesellschaften operieren mit einer reduzierten Anzahl von Flügen.

  • KLM wird im Dezember 2020 und Januar 2021 14 Flüge zwischen Amsterdam und Split durchführen. Die Daten lauten wie folgt:

    • 19., 20., 23. und 27. Dezember 2020.

    • 2., 3. und 7. Januar 2021.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Berechtigte Reisende können über Land-, Luft- oder Seegrenzen einreisen.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Derzeit ist keine Ausgangssperre vorhanden.

  • Die Reiseregeln bleiben bis zum 31. Dezember unverändert.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Öffentliche Versammlungen mit maximal 50 Personen sind zulässig. Und öffentliche Versammlungen müssen bis 22:00 Uhr (Ortszeit) enden.

  • Ein sozialer Abstand von mindestens einem Meter sollte eingehalten werden.

  • Das öffentliche und das private Gesundheitssystem sind offen.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Masken sind erforderlich.

  • Der öffentliche Verkehr wurde wieder aufgenommen, einschließlich Luft-, Land- und Schienenverkehr sowie Bootsverbindungen für Inseln. Die Bewegung innerhalb des Landes ist nicht länger eingeschränkt.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Alle wesentlichen und nicht wesentlichen Geschäfte sind geöffnet.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Unterkünfte sind in Kroatien geöffnet.

Restaurants geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle Restaurants und Cafés dürfen bis Mitternacht geöffnet sein.

Bars geöffnet?

  • Ja

  • Bars sind geöffnet.

Strände und Sehenswürdigkeiten geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Tourismusstandorte sind mit reduzierter Kapazität geöffnet (15 Personen pro 100 Quadratmeter).

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Ja

  • Museen und Kunstgalerien sind mit reduzierter Kapazität geöffnet (15 Personen pro 100 Quadratmeter).

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • Friseure, Kosmetikerinnen und Friseure sind geöffnet.

Events erlaubt?

  • Ja

  • Die sportlichen Trainingsaktivitäten wurden wieder aufgenommen, jedoch ohne Zuschauer.

  • Alle öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und Feiern sind auf 50 Personen begrenzt.

  • Die maximale Anzahl von Hochzeits- und Bestattungsbesuchen ist auf 30 Personen begrenzt, und private Versammlungen sind auf 15 Personen begrenzt. Hochzeiten müssen bis Mitternacht enden.

  • Organisatoren öffentlicher Versammlungen von 30 oder mehr Personen müssen ihre örtlichen Zivilschutzzentralen informieren.

  • Organisatoren aller öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Feiern mit mehr als 15 anwesenden Personen müssen über eine schriftliche Aufzeichnung der Namen und Kontaktinformationen aller anwesenden Personen verfügen.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Das Tragen von Masken ist an öffentlichen Orten obligatorisch.

Andere

  • Catering-Einrichtungen im Freien sowie National- und Naturparks wurden wiedereröffnet.

  • Der Verkauf von Alkohol ist von Mitternacht bis 06:00 Uhr verboten.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.