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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Kenia (Update vom 30. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürger und Einwohner können eintreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja
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Ausländer können nach Kenia einreisen. Sie müssen einen gültigen Reisepass und ein Visum haben.
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
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Ja
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Testzertifikate aus anderen Ländern werden akzeptiert.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Alle Reisenden müssen ein negatives COVID-19-Zertifikat vorlegen, das innerhalb von 96 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Ja mit Ausnahmen
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Einige Passagiere mit einem negativen COVID-19-PCR-Testzertifikat, die aus bestimmten freigestellten Ländern anreisen, unterliegen bei ihrer Ankunft keiner 14-tägigen Quarantäne. Die Liste der freigestellten Länder finden Sie unter [https://www.kcaa.or.ke/quarantine-exempted-states lightboxes(https://www.kcaa.or.ke/quarantine-exempted-states].
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Der negative COVID-19-Test muss ein negatives PCR-Testergebnis sein. Passagiere mit einem negativen Ergebnis eines Antigen-Schnelltests müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten.
Anmeldeformular erforderlich? (Gesundheit oder andere)
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Ja
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Alle Reisenden, die in Kenia ankommen, müssen vor ihrer Ankunft ein COVID-19-Formular (https://ears.health.go.ke/airline_registration/) ausfüllen, auch wenn sie nur auf der Durchreise sind. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Reisende einen QR-Code, der den Hafengesundheitsbeamten vorgelegt werden muss, damit sie mit der Einwanderung fortfahren können
Fluglinienbeschränkungen
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Minimal
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Flughäfen sind geöffnet. Der internationale und nationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Passagiere, die in das Land einreisen, werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen, um sicherzustellen, dass die Reisenden keine Körpertemperaturen über 37,5 ° C, Husten, Atemprobleme oder andere grippeähnliche Symptome haben.
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Die Grenzen zu Somalia, Uganda und Tansania wurden wieder geöffnet. Der derzeitige Status der kenianischen Seehäfen und der Grenzen zum Südsudan und zu Äthiopien ist noch nicht klar.
Ausgangssperre
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Von Bedeutung
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Die landesweite Ausgangssperre von 22:00 bis 04:00 Uhr wurde bis zum 3. Januar 2021 verlängert.
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In Ländern mit höheren Infektionsraten können lokalisierte Sperren erzwungen werden.
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Personen, die gegen die Ausgangssperre verstoßen, werden 14 Tage inhaftiert und unter Quarantäne gestellt.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Alle Personen sollten einen physischen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
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Masken müssen an öffentlichen Orten getragen werden, außer beim Essen oder bei der Einhaltung sozialer Distanzierungen in Hotels, Gärten oder an Stränden.
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Große Versammlungen, Treffen, Konferenzen und politische Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen bleiben ausgesetzt.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Masken müssen getragen werden.
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Es gibt Einschränkungen für Interstate- und Intercity-Reisen. Für jede Bewegung von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs in und aus diesen Gebieten müssen die Transportunternehmen zunächst in Absprache mit dem Verkehrsministerium eine obligatorische Zertifizierung vom Gesundheitsministerium einholen.
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Öffentliche Verkehrsmittel sowie private Fahrzeuge dürfen unter Einhaltung sozialer Distanzierungsnormen mit reduzierter Kapazität betrieben werden.
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Fünfsitzer dürfen nur zwei Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer befördern, während Siebensitzer nur vier Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer befördern dürfen.
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Passagiere, die den Flughafen während der Ausgangssperre verlassen, müssen ihre Bordkarte als Nachweis ihrer Ankunftszeit aufbewahren, damit sie zu ihrer Unterkunft gelangen können. In ähnlicher Weise ermöglichen Hinweise auf Fluggäste, die während der Ausgangssperre ankommen, den Zugang für Fahrer, die während der Ausgangssperre Passagiere abholen möchten.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Nicht wesentliche Geschäfte sind geöffnet.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Hotels und andere Unterkünfte dürfen betrieben werden, sofern sie die Gesundheitsprotokolle und die Ausgangssperre einhalten.
Restaurants geöffnet?
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Ja
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Restaurants, Lebensmittelgeschäfte und Restaurants sind in Betrieb, müssen jedoch bis 21:00 Uhr (Ortszeit) geschlossen sein.
Bars und Cafés geöffnet?
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Ja
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Bars und Cafés sind in Betrieb, müssen jedoch bis 21:00 Uhr (Ortszeit) geschlossen sein.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja
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Die Teilnahmegebühren für alle Wildparks des Kenya Wildlife Service wurden um die Hälfte reduziert.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
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Ja
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Öffentliche Orte, Tourismus- und Gastgewerbebetriebe, Reise- und Reiseveranstalter, Hotels und andere Unterkünfte, Restaurants, Restaurants, Lebensmittel- und Getränkehändler sowie Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen dürfen betrieben werden.
Kultstätten offen?
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Ja
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Religiöse Versammlungen in Moscheen und Kirchen sowie andere Gottesdienste wurden mit eingeschränkter Anwesenheit wieder aufgenommen.
Events erlaubt?
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Nein mit Ausnahmen
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Große Versammlungen, Treffen, Konferenzen und politische Veranstaltungen bleiben ausgesetzt. Bei der Höchstzahl der Personen, die an Beerdigungen und Hochzeiten teilnehmen dürfen, darf jedoch nicht mehr als ein Drittel der normalen Sitzplatzkapazität in einer bestimmten Sitzung belegt sein, wobei alle anwesenden Personen die Protokolle des Gesundheitsministeriums einhalten müssen.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Gesichtsmasken sind für alle Personen an öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln obligatorisch.
Andere
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Die Behörden in Kenia haben beschlossen, alle Schulen am 4. Januar 2020 wieder zu eröffnen.
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Die Universitäten nahmen den Unterricht im September 2020 wieder auf.
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Sportveranstaltungen in Kenia dürfen schrittweise wieder aufgenommen werden.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.