COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Andorra (Update vom 22. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bewohner können eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Andorras Grenzen sind offen für Touristen.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Ein in einem anderen Land ausgestelltes COVID-19-PCR-Zertifikat ist zulässig.

COVID-19-Testzertifikat erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Für die Einreise ist kein Testzertifikat erforderlich. Die Quarantänezeit kann jedoch verkürzt werden, nachdem ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorgelegt wurde, das innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft ausgestellt wurde. Diese Reisenden müssen am siebten Tag der Quarantäne einen weiteren negativen Test durchführen lassen.

  • Touristen, die 4 Nächte oder länger in Andorra bleiben, müssen mindestens 48 Stunden vor Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle Reisenden, die von außerhalb der EU-Mitgliedstaaten, Islands, Liechtensteins, Monacos, Norwegens, des Vereinigten Königreichs, San Marinos, der Schweiz oder des Vatikans anreisen, müssen bei ihrer Ankunft eine 15-tägige Quarantäne durchlaufen. Die Quarantänezeit kann jedoch verkürzt werden, nachdem ein negatives COVID-19-Testzertifikat vorgelegt wurde, das innerhalb der letzten 48 Stunden nach Ankunft ausgestellt wurde. Diese Reisenden müssen am siebten Tag der Quarantäne einen weiteren negativen Test durchführen lassen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Es gibt keine Direktflüge nach Andorra. Andorra kann durch Flüge nach Barcelona, Girona, Toulouse, Lleida oder Perpignan erreicht werden. Reisende, die Andorra über den Flughafen Barcelona ankommen, müssen sich bewusst sein, dass sie Katalonien (Spanien), eine Risikozone, passieren müssen.

Grenzbeschränkungen

  • Minimal

  • Andorras Grenzen sind offen für Touristen.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • In Andorra gibt es keine Ausgangssperre.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Versammlungen sind auf maximal zwei Personen begrenzt. Die Einhaltung eines physischen Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen zwei Personen ist an allen öffentlichen Orten obligatorisch.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Der öffentliche Verkehr darf mit voller Kapazität wieder aufgenommen werden.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Alle Geschäfte sind geöffnet.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle Hotels sind geöffnet. Einige Annehmlichkeiten des Hotels sind möglicherweise begrenzt. Alle Skigebiete sind geschlossen.

Restaurants geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle Restaurants dürfen zwischen 12: 00-16: 00 Uhr (Ortszeit) und 19: 00-24: 00 Uhr (Ortszeit) geöffnet bleiben. Ab dem 24. November können maximal vier Personen an einem Tisch sitzen. Sie müssen jedoch bis zum Zeitpunkt des Verzehrs Gesichtsmasken verwenden.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Alle Bars dürfen nur zum Mitnehmen geöffnet werden. Der Verkauf von Alkohol ist jedoch nach 21:00 Uhr (Ortszeit) verboten. Ab dem 24. November können maximal zwei Personen in Innenräumen und vier Personen in Außenräumen an einem Tisch sitzen.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja

  • Alle Friseure, Friseure und Schönheitssalons sind geöffnet.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

  • Das Land ist offen für den Tourismus.

Events erlaubt?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Allgemeine Versammlungen sind auf maximal zwei Personen begrenzt. Mitglieder desselben Haushalts dürfen sich jedoch bei Beerdigungen, Hochzeiten und Kommunionen versammeln. Bei der Organisation von Veranstaltungen und Tagungen müssen strenge Hygiene- und soziale Distanzierungsnormen eingehalten werden.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Die Verwendung von Gesichtsmasken ist an allen öffentlichen Orten obligatorisch, unabhängig davon, ob ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.

Andere

  • Bildungseinrichtungen und andere Ausbildungszentren bleiben geschlossen.

  • Kulturelle Einrichtungen mit Ausnahme von Bibliotheken und Kinos sind geöffnet.

  • Alle Freizeit-, Kultur- und Sportaktivitäten wurden unter Einhaltung der strengen COVID-19-Richtlinien zur Eindämmung wieder aufgenommen.

  • Turnhallen und Sportzentren sind offen für Hygiene- und soziale Distanzierungsnormen.

  • Veterinärkonsultationen, industrielle Aktivitäten, Bearbeitungs- und Grafikaktivitäten sowie Werbe- und Personalvermittlungsagenturen sind geöffnet.

  • Radsportprofis dürfen ihre Ausbildung fortsetzen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.