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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Botswana (2. Dezember Update)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürgern und Einwohnern mit gültigem Aufenthaltsvisum ist die Einreise nach Botswana gestattet.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja
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Ausländer dürfen einreisen.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Nein
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Transitdienste durch Botswana sind derzeit nicht verfügbar.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Nein
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Jeder, der in Botswana ankommt, muss sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Alle ankommenden und abreisenden Reisenden müssen spätestens 72 Stunden vor Abflug über ein gedrucktes negatives COVID-19-Testzertifikat verfügen. Das Zertifikat muss in englischer Sprache sein. Reisende unter fünf Jahren sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
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Alle Ankünfte mit privaten Charterflügen müssen über ein COVID-19-Testzertifikat verfügen.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Ausländer müssen zur Selbstüberwachung 14 Tage lang mit der örtlichen Gesundheitsbehörde in Kontakt bleiben.
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Rückkehrende Einwohner / Bürger unterliegen auf eigene Kosten und obligatorischen COVID-19-Tests einer 14-tägigen Quarantänezeit in staatlichen Einrichtungen.
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Vor der bevorstehenden Weihnachtsferienzeit wird Reisenden empfohlen, nicht unbedingt notwendige Reisen zu vermeiden und ältere Menschen zu besuchen, bei denen das Risiko besteht, COVID-19-Symptome zu entwickeln. Diejenigen, die mit privaten Autos reisen, um ihre Lieben zu besuchen, sollten sich vor der Abreise 14 Tage lang selbst isolieren, und diejenigen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, sollten sich nach der Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne stellen.
Versicherung erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Für alle Ankünfte mit privaten Charterflügen ist eine Reiseversicherung erforderlich, die die Behandlungskosten für COVID-19 abdeckt.
Empfohlene Border App
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Ja
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Reisenden wird empfohlen, die mobile App “bSafe” für die Kontaktverfolgung zu verwenden.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Die internationalen kommerziellen Flüge vom internationalen Flughafen Sir Seretse Khama in Gaborone, vom internationalen Flughafen Kasane, vom internationalen Flughafen Phillip Gaonwe Matante und vom internationalen Flughafen Maun wurden wieder aufgenommen.
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Charterflüge dürfen an zwei Flughäfen in Maun und Kasane landen, den wichtigsten Touristenorten im riesigen Okavango-Delta.
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Air Botswana nahm die Inlandsflüge wieder auf.
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Gesundheitsuntersuchungen vor dem Einsteigen sind obligatorisch.
Grenzbeschränkungen
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Insgesamt
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die Grenzübergänge von Ngoma, Mohembo und Mamuno mit Namibia; Kazungula mit Sambia; Martins Drift, Ramatlabama, Tlokweng und Pioneer mit Südafrika; und Ramokgwebana mit Simbabwe haben sich für internationale Reisende wieder geöffnet.
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Die Erteilung von Visa bleibt ausgesetzt.
Ausgangssperre
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Mäßig
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Der Ausnahmezustand wurde bis März 2021 verlängert.
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Es gibt keine Ausgangssperre.
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Die meisten Beschränkungen werden schrittweise aufgehoben.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Verstöße gegen die Richtlinien für die öffentliche Gesundheit können mit Geldstrafen oder Haftstrafen belegt werden.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Für den Transport sind Masken erforderlich.
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Das Land wurde basierend auf der Anzahl der COVID-19-Fälle in neun Coronavirus-Zonen unterteilt. Reisende müssen eine [interzonale Reisegenehmigung] (https://www.gov.bw/) beantragen, um zwischen den Coronavirus-Zonen reisen zu können. Diejenigen, die eine interzonale Reisegenehmigung beantragen, müssen möglicherweise einen COVID-19-Test durchführen lassen, wenn sie aus einer COVID-19-Hochrisikozone oder einem COVID-19-Gebiet reisen, von dort zurückkehren oder diese durchqueren.
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Einwohner dürfen ohne Erlaubnis innerhalb ihrer Zone reisen.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Nicht wesentliche Geschäfte sind offen.
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Landwirtschaftliche Geschäfte, Bäckereien, Metzgereien, Bestattungsinstitute und Supermärkte dürfen betrieben werden.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Die meisten Hotels und anderen Unterkünfte sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja
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Restaurants sind geöffnet.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja
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Tourismusstandorte werden nach und nach wieder geöffnet.
Kultstätten offen?
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Ja
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Kultstätten können zweimal pro Woche geöffnet sein. Versammlungen von mehr als 100 Personen sind verboten.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Gesichtsmasken sind an öffentlichen Orten obligatorisch.
Andere
- Schulen dürfen wieder öffnen.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.