COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Benin (Update vom 20. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten? **.

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten? **.

  • Ja

  • Ausländer dürfen nach Benin einreisen.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Transit durch Benin ist erlaubt.

  • Transitreisende, die nach Benin einreisen, um ein anderes Land zu erreichen, müssen die Testanforderungen erfüllen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle ankommenden Passagiere müssen sich auf ihre Kosten einem obligatorischen COVID-19-Test unterziehen. Bei Ankunft am Flughafen Cotonou Cadjehoun sind zwei COVID-19-Tests, ein TDR-Schnelltest und ein PCR-Test erforderlich. Die Passagiere müssen ihre Pässe 72 Stunden lang bei der Einwanderungspolizei lassen, bis die Testergebnisse vorliegen. Alle Reisenden, die länger als 15 Tage in Benin bleiben, müssen sich einem dritten COVID-19-Test unterziehen.

  • Reisende, die weniger als drei Tage bleiben, müssen sich nicht dem zweiten Test unterziehen. Wenn die Dauer jedoch drei Tage, aber weniger als 14 Tage überschreitet, müssen die Reisenden den zweiten Test selbst arrangieren, bevor sie Benin verlassen.

  • Reisende, die beabsichtigen, von Benin in ein anderes Land zu reisen, müssen sich vor drei bis vier Tagen einem Test unterziehen, damit das Ergebnis vor der Abreise eingeht.

  • Alle Reisenden mit Ausnahme von Kindern unter fünf Jahren müssen die Kosten für die Tests tragen.

  • Ausnahmen sind:

  • Studenten (außer denen, die in den Urlaub zurückkehren) mit staatlichen Zuschüssen und Rückkehr nach der Ausbildung;

  • Passagiere auf der Durchreise, ohne das Flugzeug oder den Flughafen von Benin zu verlassen;

  • Personen, die von einer offiziellen Mission zurückkehren;

  • Reisende mit medizinischen Notfällen.

Testzertifikat erforderlich? **.

  • Nein mit Ausnahmen

  • Ein Testzertifikat ist nicht erforderlich, da alle Reisenden bei ihrer Ankunft einem COVID-19-Test unterzogen werden.

  • Alle abfliegenden Passagiere, die länger als drei Tage in Benin bleiben, benötigen ein COVID-19-Negativzertifikat, das 72 Stunden vor der Einreise am Flughafen ausgestellt wurde.

Ist bei Ankunft eine Quarantäne erforderlich? **.

  • Nein mit Ausnahmen

  • Alle Reisenden werden bei ihrer Ankunft einem COVID-19-Test unterzogen und aufgefordert, sich 14 Tage lang selbst unter Quarantäne zu stellen. Die Regierung von Benin wird den Reisepass behalten, bis die Testergebnisse bestätigt sind.

  • Reisende, die positiv getestet wurden, werden auf Kosten der Reisenden im COVID-19-Pflegezentrum oder im von der Regierung festgelegten Quarantänezentrum behandelt.

Anmeldeformular erforderlich?

  • Ja

  • Vor der Ankunft oder Abreise müssen die Passagiere das Online-Anmeldeformular ausfüllen und sich im Voraus für den COVID-19-Test registrieren, der [hier] verfügbar ist (https://www.centresurveillancesanitaire.bj/). Reisende können ihren Test auch online bezahlen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Flughäfen sind geöffnet. Internationale und inländische kommerzielle Flüge werden durchgeführt.

  • Air France, ASKY Airlines, Brussels Airlines, Ethiopian Airlines und Turkish Airlines sind einige der Fluggesellschaften, die begrenzte kommerzielle Flüge durchführen. Passagiere sollten sich direkt bei den Fluggesellschaften nach der Verfügbarkeit von Flügen erkundigen.

  • Die meisten Fluggesellschaften empfehlen den Passagieren, während der gesamten Flugdauer Gesichtsmasken mitzubringen und zu verwenden.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Die Landgrenzübergänge in Benin sind bis auf extreme Notfälle und von der Regierung genehmigte wichtige Reisen beschränkt.

  • Die Landgrenze zu Togo bleibt bis auf weiteres geschlossen.

  • Reisende können sich bewerben; Überprüfen Sie den Status oder die Aktualisierungen bezüglich des E-Visums online [hier] (https://evisa.gouv.bj/en/).

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Derzeit gibt es keine Ausgangssperre.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Die Regierung hat alle Versammlungen von mehr als 50 Personen verboten.

  • Bei allen öffentlichen Versammlungen ist eine soziale Distanz von 1 Meter obligatorisch.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Die öffentlichen Verkehrsdienste wurden mit begrenzter Kapazität unter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle wieder aufgenommen.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet? **.

  • Ja

  • Gewerbebetriebe wie Geschäfte, Supermärkte und Geschäfte sind unter strikter Einhaltung sozialer Distanzierungsnormen geöffnet.

Restaurants geöffnet? **.

  • Ja

  • Restaurants dürfen öffnen.

Bars und Cafés geöffnet? **.

  • Ja

  • Bars und andere Unterhaltungsmöglichkeiten dürfen geöffnet werden.

Strände und Tourismusstätten geöffnet? **.

  • Nein

  • Der Zugang zu Stränden ist verboten.

Kultstätten offen? **.

  • Ja

  • Kirchen, Moscheen und Tempel wurden mit strengen Gesundheitsprotokollen geöffnet.

Events erlaubt? **.

  • Nein

  • Sport, politische Veranstaltungen und Feste sind nicht gestattet.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich? **.

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind sowohl an öffentlichen Orten als auch im öffentlichen Verkehr obligatorisch. Verstöße gegen die Regel können zu einer Strafe oder Beschlagnahme des Fahrzeugs führen.

Andere

  • Schulen und Tagesstätten haben wieder geöffnet.

  • Arbeitsbereiche dürfen mit Vorsichtsmaßnahmen für die Gesundheit geöffnet werden.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.