COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Estland (Update vom 10. Dezember)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Die meisten Ausländer dürfen nicht nach Estland einreisen.

  • Einwohner und Bürger der Europäischen Union (EU), des Schengen-Raums, des Vereinigten Königreichs Großbritannien, Andorra, Monaco, Nordirland, San Marino, des Vatikans sowie Personen mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt und deren Familienangehörige, wenn sie dies nachweisen Es dürfen keine COVID-19-Symptome auftreten.

  • Einwohner Australiens, Japans, Neuseelands, Ruandas, Südkoreas, Thailands, Singapurs und Uruguays können einreisen, wenn sie keine COVID-19-Symptome aufweisen.

  • Ausländer aus einem nicht aufgeführten Land dürfen zu Arbeits- oder Schulzwecken einreisen, wenn sie keine Symptome aufweisen.

  • Reisende finden weitere detaillierte Informationen zu bestimmten Ländern [hier] (https://vm.ee/en/information-countries-and-self-isolation-requirements-passengers#EU%20+%20Schengen).

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Ausländer, die durch Estland in ihr Heimatland reisen, können dies tun, sofern sie keine COVID-19-Symptome haben.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein

  • Bei der Ankunft ist kein Test erforderlich. Reisenden stehen Tests zur Verfügung, um die Quarantänezeit zu verkürzen, in der Besucher bei ihrer Ankunft auf COVID-19 getestet werden müssen, und um automatisch isoliert zu bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Bei einem negativen Testergebnis gilt eine 7-tägige eingeschränkte Selbstisolation. Ein zweiter Test muss frühestens 7 Tage nach dem Ergebnis des ersten Tests durchgeführt werden.

Testzertifikat erforderlich?

  • Nein

  • Für die Einreise ist kein negatives COVID-19-Testzertifikat erforderlich.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja

  • Besucher aus Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Litauen, Lettland, Finnland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco Die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Japan und Uruguay unterliegen einer 10-tägigen Einschränkung der Freizügigkeit.

  • Besucher aus der Vatikanstadt durch Italien unterliegen ebenfalls der 10-tägigen Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

  • Ankünfte aus Litauen, Lettland und Finnland sind von der Freizügigkeit befreit, wenn sie in den letzten 14 Tagen in den angesehenen Ländern waren und aus ihren Ländern direkt nach Estland kamen. Besucher müssen innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft ein negatives COVID-19-Testergebnis haben. Diejenigen, die aus Arbeits-, Studien-, Gesundheits-, Familien- und Transitgründen nach Estland kommen, sind vor ihrer Ankunft vom COVID-19-Test befreit.

  • Besucher aus Ländern, in denen die COVID-19-Infektionsrate zwischen 25 und 50 liegt, müssen sich selbst isolieren. Dies hängt davon ab, ob die Infektionsrate unter oder über der Rate Estlands liegt. Wenn die Infektionsrate unter der von Estland liegt, müssen sich die Ankömmlinge nicht selbst isolieren und die Rate ist höher als die Infektionsrate von Estland. Die Ankömmlinge müssen sich an eine 10-tägige obligatorische Selbstisolierung halten.

  • Ab dem 7. Dezember müssen Besucher aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Schengen-Raum mit einer Infektionsrate von weniger als 50 Personen pro 100 000 Einwohner nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden. Eine aktualisierte Liste ist [hier] verfügbar (https://vm.ee/en/information-countries-and-self-isolation-requirements-passengers#EU%20+%20Schengen).

Empfohlene Border App

  • Ja

  • HOIA ist die empfohlene Kontaktverfolgungs-App, die in Estland verfügbar ist. Die Verwendung der App ist jedoch optional.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • In Estland sind Flughäfen geöffnet, und einige Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb und die Buchungen wieder aufgenommen. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass Flugstornierungen und Umplanungen ohne Vorankündigung erfolgen können.

  • Belavia, das belarussische nationale Luftfahrtunternehmen, hat den Flugbetrieb nach Tallinn bis zum 31. Dezember eingestellt.

Grenzbeschränkungen

  • Minimal

  • Grenzüberschreitungsbeschränkungen bleiben an der estnisch-russischen Grenze bestehen.

  • Kreuzfahrtschiffe und Urlaubsreisen zwischen Tallinn und Stockholm, Schweden, sind verboten.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Es gibt keine Sperrstunde.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Minimal

  • An allen öffentlichen Orten ist soziale Distanzierung erforderlich.

  • Versammlungen sind bis zu 2000 Personen (draußen) und 750 Personen (drinnen) erlaubt.

  • Die 2 + 2-Regel gilt für Service-Hallen, Handelsunternehmen einschließlich Einkaufszentren. Dies bedeutet, dass nicht mehr als zwei Personen aus verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum innerhalb von 2 Metern Abstand zu anderen Personen sein dürfen.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Es gibt keine Einschränkungen.

  • Öffentliche Verkehrsmittel sind in Betrieb.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind mit begrenzter Kapazität geöffnet und müssen bis 22:00 Uhr (Ortszeit) geschlossen sein. Gruppen von bis zu 10 Personen können zusammen speisen. Die Tische müssen jedoch mindestens 2 Meter voneinander entfernt sein.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Ja

  • Museen und Sehenswürdigkeiten sind geöffnet.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja

  • Körperpflegedienste sind offen. Möglicherweise gibt es Kapazitätsgrenzen.

Kultstätten offen?

  • Ja, mit Ausnahmen

  • Anbetungsstätten sind mit zwei Metern physischer Distanz und begrenzter Kapazität geöffnet.

Events erlaubt?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Öffentliche Veranstaltungen sind mit begrenzter Kapazität gestattet und müssen bis 22:00 Uhr (Ortszeit) abgeschlossen sein.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsbedeckungen sind in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen obligatorisch.

Andere Einschränkungen

  • Die Schulen werden nach und nach mit einer begrenzten Anzahl von Schülern wiedereröffnet.

  • Die Öffnungszeiten der Catering- und Unterhaltungsmöglichkeiten sind von 00:00 bis 06:00 Uhr (Ortszeit) begrenzt.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.