COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Österreich (Update vom 8. Dezember)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner können eintreten, einschließlich derjenigen, die im selben Haushalt leben (d. H. Inhaber eines “Meldezettels”).

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Die Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Schengen-assoziierten Land ist ohne Einschränkungen möglich. Abhängig von der COVID-19-Situation im Herkunftsland können jedoch plötzliche Einschränkungen auferlegt werden.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja mit Ausnahme

  • An allen Einstiegspunkten, einschließlich der Flughäfen, sind Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Reisende können durch Österreich reisen. Ein PCR-Testzertifikat ist nicht erforderlich, wenn der Reisende nicht in Österreich vorbeischaut und eine Weiterreservierung hat.

  • Transitreisende müssen ein Transitformular ausfüllen.

Anmeldeformular erforderlich?

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Außerhalb Österreichs erhaltene Testzertifikate werden akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle ankommenden Reisenden aus [Hochrisikoländern] (https://www.austria.info/en/service-and-facts/coronavirus-information/entry-regulations) müssen ein nicht älteres negatives PCR-Testzertifikat vorlegen als 72 Stunden vor ihrer Ankunft oder innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft getestet werden.

  • Alle ankommenden Reisenden aus Drittländern müssen innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft ein PCR-Testergebnis vorlegen.

  • Reisende aus Großbritannien dürfen ohne COVID-19-Test einreisen, es sei denn, sie hatten in den letzten zehn Tagen eine Reisehistorie in den Regionen Nordosten, East Midlands, Yorkshire und Humber.

  • Kinder unter 11 Jahren müssen kein negatives COVID-19-Testzertifikat vorweisen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle ankommenden Reisenden, die aus [Hochrisikoländern] (https://www.austria.info/en/service-and-facts/coronavirus-information/entry-regulations) und anderen Drittländern anreisen, müssen sich einer 10-tägigen Heimreise unterziehen Quarantäne. Wenn ein während der Isolierungsperiode durchgeführter PCR-Test negativ ist, kann die Quarantäne enden. Personen aus Drittländern können ihre Quarantäne jetzt jedoch beenden, indem sie früher einen weiteren PCR-Test durchführen. Darüber hinaus müssen Ankünfte aus Drittländern die Bestätigung der Unterbringung für die Isolation vorlegen und alle mit der Isolationsmaßnahme verbundenen Kosten decken.

  • Reisende aus Großbritannien dürfen ohne Quarantänemaßnahmen einreisen, es sei denn, sie hatten in den letzten zehn Tagen eine Reisegeschichte in den Regionen Nordosten, East Midlands, Yorkshire und Humber.

Empfohlene Border App

  • Ja

  • Die Kontaktverfolgungs-App “Stopp Corona” wird empfohlen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Internationale und Inlandsflüge werden mit reduzierter Kapazität durchgeführt.

Grenzbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Die österreichischen Behörden haben die Einreisebestimmungen in drei Kategorien unterteilt: Sichere Länder, Hochrisikogebiete und Drittländer.

  • Alle Bahnverbindungen zwischen Österreich und der Tschechischen Republik, Frankreich, Italien, der Slowakei, Spanien und der Schweiz wurden wieder aufgenommen.

  • Der Nachtzugverkehr zwischen Amsterdam (Niederlande) und Wien (Österreich) wird bis mindestens 2021 eingestellt.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Österreich bleibt zwischen 20:00 und 06:00 Uhr (Ortszeit) unter einer landesweiten Ausgangssperre. Alle Bewegungen sind während der Sperrstunde eingeschränkt, außer für wesentliche Zwecke.

  • Alle Regionen in Österreich (außer Jungholz in Tirol und Kleinwalsertal / Mittelberg in Vorarlberg) gelten als Risikozonen.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Physikalische Distanzierungsnormen sollten strikt befolgt werden.

  • Versammlungen in Innenräumen (z. B. in Restaurants) sind auf 6 Personen und Versammlungen im Freien auf 12 Personen begrenzt.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Nah-, Regional- und Fernverkehr sind in ganz Österreich möglich.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Nein

  • Alle nicht wesentlichen Geschäfte sind geschlossen.

Unterkünfte geöffnet?

  • Nein, mit Ausnahmen

  • Hotels dürfen nur für Geschäftsreisende betrieben werden.

Restaurants geöffnet?

  • Nein, mit Ausnahmen

  • Restaurants sind bis mindestens 6. Januar 2021 geschlossen, außer zum Mitnehmen und Lieferservice.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein, mit Ausnahmen

  • Alle Bars und Cafés sind geschlossen, außer zum Mitnehmen und Lieferservice.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Touristenattraktionen sind wahrscheinlich aufgrund des jüngsten Anstiegs der COVID-19-Fälle geschlossen.

  • Österreichische Skigebiete bleiben bis zum 23. Dezember geschlossen. Ab dem 24. Dezember dürfen Skigebiete nur noch für Tagesskifahrer betrieben werden.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Nein

  • Museen sind geschlossen.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Friseure und andere Dienstleister haben den Betrieb mit einer reduzierten Anzahl von Kunden wieder aufgenommen.

Kultstätten offen?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Religiöse Dienste werden wahrscheinlich aufgrund des jüngsten Anstiegs der COVID-19-Fälle geschlossen. Offene Kultstätten können ihre eigenen Regeln gemäß den örtlichen Beschränkungen festlegen.

Events erlaubt?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Alle Veranstaltungen wurden abgesagt. Beerdigungen können bis zu 50 Trauernde mit strengen sozialen Distanzierungsmaßnahmen haben. Hochzeiten sind nur im Standesamt gestattet.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsbedeckungen sind an allen öffentlichen Orten obligatorisch. Kinder unter 7 Jahren müssen keine Masken tragen.

Andere

  • Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen und haben in den Fernunterrichtsmodus gewechselt. Die Schulen dürfen jedoch Kindertagesstätten für Eltern anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können.

  • Wichtige Geschäfte, Autowerkstätten, Tankstellen, Zeitungsläden, Apotheken, Postämter und Supermärkte dürfen zwischen 6:00 und 18:00 Uhr (Ortszeit) betrieben werden.

  • Freizeit- und Sportstätten bleiben geschlossen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.