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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Nepal (Update vom 27. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürger und Einwohner dürfen eintreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Nein mit Ausnahmen
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Internationale Passagiere in bestimmten Beschäftigungskategorien und ihre Angehörigen dürfen nach Nepal einreisen.
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Die nepalesische Regierung plant, das Land für ausländische Touristen und touristische Aktivitäten wieder zu öffnen.
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Ausländer können an Bergsteiger-Expeditionen und Trekking teilnehmen.
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Reisende, die keine nepalesischen Staatsbürger sind, sollten sich an ihr Luftfahrtunternehmen wenden, um Informationen darüber zu erhalten, ob sie zur Einreise berechtigt sind.
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
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Ja
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Ein von einem anderen Land ausgestelltes Testzertifikat wird akzeptiert.
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Die Nepal Airlines Corporation (NAC) hat erklärt, dass sie den PCR-Testbericht nur von den Regierungslabors für Reisende nach Hongkong zulassen würde.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Jeder, der zur Einreise nach Nepal berechtigt ist, muss über ein Zertifikat für einen negativen PCR-Test verfügen, der innerhalb von 72 Stunden vor seiner Ankunft durchgeführt wird.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Ja
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Alle Reisenden unterliegen einer Quarantäne von 2 bis 14 Tagen.
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Wanderer und Bergsteiger müssen eine Hotelbuchung für eine 7-tägige Quarantäne in Nepal haben. Am fünften Tag der Quarantäne müssen Wanderer und Bergsteiger auf eigene Kosten einen PCR-Test durchführen, bevor sie ihre Wanderung oder Expedition fortsetzen können.
Versicherung erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Wanderer und Bergsteiger müssen über eine Versicherung von mindestens 5.000 USD gegen COVID-19-Kosten verfügen.
Anmeldeformular erforderlich?
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Ja
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Reisende müssen vor der Abreise ein [Formular] (https://ccmc.gov.np/) ausfüllen und beim Check-in eine gedruckte Kopie des Formulars mit einem Barcode vorlegen.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Internationale kommerzielle Flüge werden durchgeführt. Die nepalesische Zivilluftfahrtbehörde hat internationalen Luftfahrtunternehmen die Durchführung einer unbegrenzten Anzahl von Flügen genehmigt.
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Inlandsflüge werden durchgeführt.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Die nepalesische Regierung plant, das Land für ausländische Touristen und touristische Aktivitäten wieder zu öffnen. Reisende müssen innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Nepal einen negativen PCR-Test vorlegen und sieben Tage in einem Hotel in der Hauptstadt Kathmandu in Quarantäne bleiben.
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Die nepalesische Regierung hat beschlossen, das Verbot grenzüberschreitender Reisen mit Indien und China bis zum 15. Dezember zu verlängern.
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Reisende müssen bei der Ankunft am “Health Desk” eine “Passengers Locator Card” vorlegen.
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Trekker und Bergsteiger müssen vor ihrer Ankunft ein Visum bei ihren Reise- und Trekkingagenturen beantragen.
Ausgangssperre
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Minimal
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Die Regierung hat in mehreren Bezirken des Landes eine teilweise Sperrung verhängt, da die COVID-19-Infektionen zugenommen haben.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Minimal
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Die Regierung hat öffentliche und religiöse Versammlungen in der Hauptstadt Kathmandu und Umgebung aufgrund eines jüngsten Anstiegs der COVID-19-Infektionen verboten.
Interne Reisebeschränkungen
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Mäßig
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Reisen zu wesentlichen Zwecken wie dem Kauf von Lebensmitteln oder Notdiensten sind gestattet. Die Polizei setzt die Beschränkungen strikt durch und hält jeden fest, der gegen diese Beschränkungen verstößt.
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Die Inter-Distrikt-Fahrzeugbewegung wurde wieder aufgenommen.
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Busse dürfen mit reduzierter Kapazität fahren.
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In Kathmandu können Privatfahrzeuge anhand der letzten Ziffer des Kennzeichens in Umlauf gebracht werden. Ein abwechselndes gerades / ungerades System ist vorhanden.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Einkaufszentren und Luxusgütergeschäfte sind montags, mittwochs und samstags geöffnet.
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Einzelhandelsgeschäfte, Bau- und Agrarindustrie sowie andere Arten von Dienstleistungen dürfen mit Einschränkungen der sozialen Distanzierung wieder aufgenommen werden.
Unterkünfte geöffnet?
- Ja
Restaurants geöffnet?
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Ja
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Viele Restaurants sind zum Mitnehmen geöffnet.
Bars und Cafés geöffnet?
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Nein
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Bars bleiben geschlossen.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Nein, mit Ausnahmen
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Nepal hat derzeit seine Grenze für den Tourismus geschlossen. Einige Bergsteiger-Expeditionen sind möglicherweise in Betrieb.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
- Nein
Körperpflegedienste geöffnet? **.
- Nein
Kultstätten offen?
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Nein
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Tempel bleiben geschlossen.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Im öffentlichen Raum sind Masken erforderlich.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.
Um das Risiko einer Infektion mit diesem Virus zu verringern, wenn Sie in oder aus betroffenen Gebieten reisen:
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Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die an akuten Infektionen der Atemwege leiden.
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Das Tragen einer Maske (Gesichtsbedeckung) wird an öffentlichen Orten empfohlen und wenn keine soziale Distanzierung möglich ist.
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Waschen Sie Ihre Hände häufig, insbesondere nach direktem Kontakt mit kranken Menschen oder ihrer Umgebung. Verwenden Sie mindestens 20 Sekunden lang Seife und Wasser oder ein Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn Seife und Wasser nicht verfügbar sind.
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Reisende mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten die Hustenetikette üben (Abstand halten, Husten und Niesen mit Einweg-Taschentüchern oder Kleidung abdecken und Hände waschen).
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Ältere Reisende und Personen mit zugrunde liegenden Gesundheitsproblemen sind möglicherweise einem Risiko für schwerere Krankheiten ausgesetzt und sollten Reisen in betroffene Gebiete mit ihrem Gesundheitsdienstleister besprechen.
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Sofort einen Arzt aufsuchen, wenn nach dem Besuch betroffener Bereiche, in denen eine Übertragung stattfindet, Symptome auftreten