COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Luxemburg (Update vom 16. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Einwohner und Bürger dürfen in das Land einreisen.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Luxemburg hob die Einreisebeschränkungen für die EU, die EWR-Mitgliedsländer, das Vereinigte Königreich, die Schweiz und die von der Europäischen Union zugelassenen Länder auf, darunter Australien, Japan, Neuseeland, Ruanda, China, Hongkong und Macao (vorbehaltlich der Gegenseitigkeit auf Ebene der Europäischen Union). Südkorea, Thailand und Uruguay.

  • Drittstaatsangehörige, die aus einem nicht aufgeführten Land anreisen, dürfen mit einigen Ausnahmen nicht nach Luxemburg einreisen. Die Beschränkungen bleiben bis zum 31. Dezember 2020 bestehen.

  • Für Länder, die derzeit eingeschränkt sind, gelten Ausnahmen für Reisende, die Bürger und Familienangehörige der Europäischen Union sind, sowie für langjährige EU-Bürger oder Reisende mit wesentlichen Zwecken, Grenzgänger, Diplomaten, Militärpersonal und Transitpassagiere , Bildungszweck, humanitäre Zwecke, Seeleute und Arbeiter in den Bereichen Landwirtschaft und Verkehr.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Passagiere dürfen durch Luxemburg reisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein

  • Es gibt keine Anforderungen an die Gesundheitsvorsorge, um in das Land einzureisen.

Testzertifikat erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Berechtigte Reisende aus Drittländern über 11 Jahren, die nach Luxemburg einreisen und deren Reise nicht aus einem EU-Mitgliedsland oder einem der von der Europäischen Union ausgenommenen Länder stammt, einschließlich Australien, China, Hongkong und Macao (vorbehaltlich der Gegenseitigkeit bei European) Union), Japan, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand und Uruguay müssen zum Zeitpunkt des Einsteigens den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor dem Einsteigen vom Ursprungsort aus durchgeführt worden sein.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisende müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden.

  • Bei Personen, die positiv getestet wurden oder Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Patienten hatten, ist eine Isolierung oder Quarantäne erforderlich.

Versicherung erforderlich?

  • Ja

  • Es ist wichtig, eine Reiseversicherung abzuschließen, die die COVID-19-Kosten während der Reise während der Pandemie abdeckt.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Der Flughafen Luxemburg kündigte die Wiederaufnahme einiger Flüge innerhalb des Schengen-Raums an. Die kommerziellen Fluglinien wurden wieder aufgenommen.

  • Gesichtsmasken und die Einhaltung sozialer und physischer Distanz sind während der Fahrt über den Flughafen Luxemburg obligatorisch.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Land- und Luftgrenzen sind offen.

Sperrstunde

  • Von Bedeutung

  • Eine landesweite Ausgangssperre über Nacht wurde von 23:00 bis 6:00 Uhr (Ortszeit) verhängt. Die Ausgangssperre hat keine Auswirkungen auf wesentliche Arbeiten oder auf Personen, die während dieser Stunden von der Arbeit reisen oder nach Hause zurückkehren. Die Ausgangssperre bleibt bis zum 30. November bestehen.

Soziale Distanzierung

  • Mäßig

  • Ein sozialer Abstand von bis zu 2 Metern muss eingehalten werden. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe belegt werden.

  • Es dürfen sich nicht mehr als vier Personen aus verschiedenen Haushalten treffen oder versammeln.

  • Alle COVID-19-Maßnahmen mit Ausnahme der Ausgangssperre bleiben bis zum 31. Dezember in Kraft.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Öffentliche Verkehrsmittel sind in Betrieb, aber die Dienste können reduziert werden.

  • Derzeit gibt es keine Einschränkungen für das Reisen zwischen Staaten oder Städten.

  • Soziale Distanz und die Verwendung von Gesichtsmasken sind bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel obligatorisch, mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren.

  • Reisen sind während der Sperrstunde nicht gestattet.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

  • Die meisten Geschäfte sind geöffnet, darunter Geschäfte, Fahrschulen, Archive und Ausstellungszentren.

  • Bibliotheken und andere kulturelle Einrichtungen sind mit reduzierter Kapazität geöffnet.

  • Für jede Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern oder mehr müssen beim Einkaufen 10 Quadratmeter pro Kundenregel gelten.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Touristenunterkünfte sind geöffnet. Derzeit gibt es keine Einschränkungen für die Buchung von Hotels oder Pensionen.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants können bis 23:00 Uhr für den Indoor-Service geöffnet sein. Tische können für Gruppen von bis zu vier Gästen gebucht werden, es sei denn, sie stammen aus demselben Haushalt. Die maximale Kapazität von Restaurants beträgt 100 Personen. Die Tische müssen 1,5 Meter voneinander entfernt sein. Masken sind beim Ein- und Aussteigen und ohne Sitz erforderlich.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja

  • Bars sind geöffnet. Cafés können bis 23:00 Uhr geöffnet bleiben. Tische können für Gruppen von bis zu vier Gästen gebucht werden, es sei denn, sie stammen aus demselben Haushalt. Die Tische müssen 1,5 Meter voneinander entfernt sein. Masken sind beim Ein- und Aussteigen und ohne Sitz erforderlich.

Strände und Sehenswürdigkeiten geöffnet?

  • Ja

  • Touristenattraktionen sind geöffnet.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Ja

  • Museen sind mit reduzierter Kapazität und Online-Reservierungen im Voraus geöffnet.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja

  • Friseure und Schönheitssalons sind nach Vereinbarung geöffnet.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kirchen und Kultstätten sind geöffnet.

Events erlaubt?

  • Ja

  • Kulturelle Veranstaltungen sind erlaubt. Vorbehalte müssen jedoch im Voraus gemacht werden, und die Protokolle zur Sicherheit und sozialen Distanzierung müssen befolgt werden.

  • Gruppensportarten mit mehr als 4 Personen sind verboten, außer für Profi- oder Spitzensportarten und Schulaktivitäten.

  • Hochzeiten und Beerdigungen sind mit sozialen Distanzierungsmaßnahmen und mit maximal 10 Gästen gestattet.

  • Alle Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern, mit Ausnahme von Protesten, müssen von der Regierung genehmigt werden und alle Sicherheitsprotokolle befolgen. Bei Versammlungen zwischen 10 und 100 Personen sind Masken und ein Abstand von bis zu 2 Metern zwischen den Sitzen obligatorisch.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsmasken sind in öffentlichen Bereichen, Geschäften, Supermärkten, Ausstellungen und überall dort obligatorisch, wo die Anforderungen an die soziale Distanzierung von 2 Metern nicht erfüllt werden können, außer für Kinder unter sechs Jahren. Masken sind bei Versammlungen mit mehr als vier Personen obligatorisch.

Andere

  • Turnhallen, Fitnesscenter und Sporthallen können wieder geöffnet werden, wenn soziale Distanzmaßnahmen eingehalten werden können.

  • Schwimmbäder dürfen mit Distanzmaßnahmen geöffnet werden.

  • Innen- und Außenspielplätze sind geöffnet.

  • Alle Bildungseinrichtungen sind offen.

  • Kinos und Theater sind geöffnet, jedoch mit Vorbehalt. Soziale Distanzierung muss praktiziert werden.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.