COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Österreich (Update vom 16. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner können eintreten, einschließlich derjenigen, die im selben Haushalt leben (d. H. Inhaber eines “Meldezettels”).

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Bis zum 6. Dezember dürfen nur wichtige Reisende einreisen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja mit Ausnahme

  • An allen Einstiegspunkten, einschließlich der Flughäfen, sind Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Reisende können durch Österreich reisen. Ein PCR-Testzertifikat ist nicht erforderlich, wenn der Reisende nicht in Österreich vorbeischaut und eine Weiterreservierung hat.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Außerhalb Österreichs erhaltene Testzertifikate werden akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle ankommenden Reisenden, die aus Hochrisikoländern anreisen, müssen ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor ihrer Ankunft ist, oder innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Ankunft getestet werden.

  • Alle ankommenden Reisenden aus Drittländern müssen innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft ein PCR-Testergebnis vorlegen.

  • Reisende aus Großbritannien dürfen ohne COVID-19-Test einreisen, es sei denn, sie hatten in den letzten zehn Tagen eine Reisehistorie in den Regionen Nordosten, East Midlands, Yorkshire und Humber.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Alle ankommenden Reisenden, die aus Hochrisikoländern und anderen Drittländern anreisen, müssen sich einer 10-tägigen Quarantäne unterziehen. Wenn ein während der Isolierungsperiode durchgeführter PCR-Test negativ ist, kann die Quarantäne enden. Personen aus Drittländern können ihre Quarantäne jetzt jedoch beenden, indem sie früher einen weiteren PCR-Test durchführen. Darüber hinaus müssen Ankünfte aus Drittländern die Bestätigung der Unterbringung für die Isolation vorlegen und alle mit der Isolationsmaßnahme verbundenen Kosten decken.

  • Reisende aus Großbritannien dürfen ohne Quarantänemaßnahmen einreisen, es sei denn, sie hatten in den letzten zehn Tagen eine Reisegeschichte in den Regionen Nordosten, East Midlands, Yorkshire und Humber.

Empfohlene Border App

  • Ja

  • Die Kontaktverfolgungs-App “Stopp Corona” wird empfohlen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Internationale und Inlandsflüge werden mit reduzierter Kapazität durchgeführt.

Grenzbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Derzeit sind nur wesentliche Reisen nach Österreich bis mindestens zum 6. Dezember zulässig. Für wesentliche Reisen und außerhalb der Sperrmaßnahme gelten jedoch folgende Maßnahmen:

  • Die österreichischen Behörden haben die Einreisebestimmungen in drei Kategorien unterteilt: Sichere Länder, Hochrisikogebiete und Drittländer.

  • Die Kategorieliste der Länder finden Sie [hier] (https://www.austria.info/en/service-and-facts/coronavirus-information/entry-regulations).

  • Ankünfte aus sicheren Ländern sind ohne Einschränkungen gestattet.

  • Personen aus Gebieten mit hohem Risiko unterliegen moderaten Einschränkungen.

  • Drittstaatsangehörige dürfen nur aus sicheren Ländern oder Staaten außerhalb des Schengen-Raums einreisen.

  • Nicht wesentliche Reisen aus Nicht-EU- / Schengen-Ländern bleiben mindestens bis zum 31. Dezember ausgesetzt.

  • Alle Bahnverbindungen zwischen Österreich und der Tschechischen Republik, Frankreich, Italien, der Slowakei, Spanien und der Schweiz wurden wieder aufgenommen.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Österreich bleibt mindestens bis zum 6. Dezember zwischen 20:00 und 06:00 Uhr (Ortszeit) unter einer landesweiten Ausgangssperre. Alle Bewegungen sind während der Sperrstunde eingeschränkt. Die Bewegung ist jedoch nur für wesentliche Zwecke zwischen 6:00 und 20:00 Uhr (Ortszeit) zulässig.

  • Alle Regionen in Österreich (außer Jungholz in Tirol und Kleinwalsertal / Mittelberg in Vorarlberg) gelten als Risikozonen.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Physikalische Distanzierungsnormen sollten strikt befolgt werden.

  • Versammlungen in Innenräumen (z. B. in Restaurants) sind auf 6 Personen und Versammlungen im Freien auf 12 Personen begrenzt.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Nah-, Regional- und Fernverkehr sind in ganz Österreich möglich.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Nein

  • Alle nicht wesentlichen Geschäfte sind geschlossen.

Unterkünfte geöffnet?

  • Nein

  • Hotels sind bis mindestens 6. Dezember geschlossen.

  • Österreich Skigebiete bleiben geschlossen.

Restaurants geöffnet?

  • Nein

  • Restaurants sind geschlossen.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein

  • Alle Bars und Cafés sind geschlossen.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Touristenattraktionen sind wahrscheinlich aufgrund des jüngsten Anstiegs der COVID-19-Fälle geschlossen.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Nein

  • Museen sind geschlossen.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Friseure und andere Dienstleister haben den Betrieb mit einer reduzierten Anzahl von Kunden wieder aufgenommen.

Kultstätten offen?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Religiöse Dienste werden wahrscheinlich aufgrund des jüngsten Anstiegs der COVID-19-Fälle geschlossen. Offene Kultstätten können ihre eigenen Regeln gemäß den örtlichen Beschränkungen festlegen.

Events erlaubt?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Alle Veranstaltungen wurden abgesagt. Beerdigungen können bis zu 50 Trauernde mit strengen sozialen Distanzierungsmaßnahmen haben. Hochzeiten sind nur im Standesamt gestattet.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Gesichtsbedeckungen sind an allen öffentlichen Orten obligatorisch. Kinder unter 7 Jahren müssen keine Masken tragen.

Andere

  • Bildungseinrichtungen bleiben geschlossen und haben in den Fernunterrichtsmodus gewechselt. Die Schulen dürfen jedoch Kindertagesstätten für Eltern anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können.

  • Wichtige Geschäfte Autowerkstätten, Tankstellen, Zeitungsläden, Apotheken, Postämter und Supermärkte dürfen zwischen 6:00 und 18:00 Uhr (Ortszeit) betrieben werden.

  • Freizeit- und Sportstätten bleiben geschlossen.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.