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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen im Senegal (Update vom 20. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürger und Einwohner dürfen das Land betreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja mit Ausnahmen
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Bürger aus folgenden Ländern dürfen nicht einreisen: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauretanien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Polen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
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Diese Einreisebeschränkung gilt nicht für in Senegal ansässige Personen (mit nationalem Personalausweis), Diplomaten, Militärs und bestimmte Berufsgruppen.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Ja
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Reisende, die durch Senegal reisen, müssen auch den Nachweis eines negativen Testergebnisses erbringen, wenn sie länger als 24 Stunden im Senegal bleiben oder den Flughafen verlassen möchten.
Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?
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Nein
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Bei der Ankunft sind keine Tests mehr verfügbar.
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
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Ja
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Außerhalb des Senegal ausgestellte Testzertifikate werden akzeptiert. Testzertifikate müssen aus PCR-Tests stammen. Schnelltestergebnisse werden nicht akzeptiert.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Passagiere, die älter als zwei Jahre sind, müssen ein COVID-19-PCR-Testzertifikat mit einem negativen Ergebnis vorlegen, das innerhalb der letzten 5 Tage vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Nein
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Bei Ankunft ist keine Quarantäne erforderlich.
Anmeldeformular erforderlich?
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Ja
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Alle Reisenden, die im Senegal ankommen, müssen ein Passagierstandortformular für Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens ausfüllen. Das Formular wird bei der Ankunft verfügbar sein oder kann von [dieser Website] heruntergeladen werden (https://www.dakaraeroport.com/formulaire-de-localisation-de-passager-pour-la-sante-publique/?fbclid=IwAR19mC51ydPLN5CKMaQApxLrhvjNuBaZd) .
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Reisende, die über Großbritannien zwischen Großbritannien und Senegal reisen, müssen eine befreite Bewegungsbescheinigung für die Luftfahrtbehörden ausfüllen. Reisende, die über Belgien zwischen Großbritannien und Senegal reisen, müssen ein Online-Formular zur Passagiersuche ausfüllen. Das Formular ist [hier] verfügbar (https://travel.info-coronavirus.be).
Fluglinienbeschränkungen
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Minimal
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Internationale kommerzielle Flüge haben den Betrieb wieder aufgenommen.
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Inlandsflüge werden durchgeführt.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Die senegalesische Grenze zu Gambia wurde wieder geöffnet.
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Einige Landgrenzen sind derzeit für routinemäßige grenzüberschreitende Reisen geschlossen, für gewerbliche Transporte jedoch offen. Personen, die eine Landgrenze überschreiten möchten, müssen die Erlaubnis des Innenministeriums einholen. Die senegalesische Landgrenze zu Guinea ist derzeit für den gesamten Verkehr, einschließlich des gewerblichen Verkehrs, gesperrt.
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Personen, die den Senegal verlassen, müssen vor ihrer Abreise auf COVID-19 getestet werden.
Ausgangssperre
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Minimal
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Es gibt keinen Ausnahmezustand oder keine Ausgangssperre.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Die Universitäten haben mit der Wiedereröffnung begonnen und halten sich an strenge Protokolle zur sozialen Distanzierung und Hygiene.
Interne Reisebeschränkungen
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Minimal
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Öffentliche Verkehrsmittel sind in Betrieb. Gesichtsmasken sind erforderlich.
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Es gibt keine interne Beschränkung für Reisen zwischen Regionen.
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Fahrzeuge, die zwischen Regionen fahren, müssen alle Passagiere auflisten.
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Es gibt keine Reisebeschränkung innerhalb von Gemeinden oder Städten.
Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?
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Ja
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Nicht wesentliche Geschäfte sind geöffnet.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Hotels sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja
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Restaurants sind geöffnet.
Bars und Cafés geöffnet?
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Ja
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Nachtclubs und Bars sind geöffnet.
Strände und Tourismusstätten geöffnet?
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Ja
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Der öffentliche Zugang zu den Stränden ist gestattet.
Museen und Kulturerbestätten geöffnet?
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Ja
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Museen und Kulturerbestätten sind jetzt geöffnet.
Körperpflegedienste geöffnet? **.
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Ja
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Körperpflegedienste sind in Betrieb.
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Turnhallen sind geöffnet.
Kultstätten offen?
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Ja
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Religiöse Stätten, Kirchen und Moscheen sind geöffnet.
Events erlaubt?
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Ja
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Das Verbot von Versammlungen wie Taufen, Ehen und Bestattungszeremonien wurde aufgehoben. Kulturstätten mit Platz für bis zu 500 Personen wurden zur Wiedereröffnung zugelassen.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Gesichtsmasken sind an öffentlichen Orten, in Regierungsgebäuden, an Arbeitsplätzen des privaten Sektors, in Geschäften und auf Märkten sowie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln obligatorisch.
Andere
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Die Schulen haben für den regulären Unterricht geöffnet.
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Der öffentliche Zugang zu Sportplätzen, öffentlichen Räumen und Theatern ist jetzt gestattet, obwohl größere Veranstaltungsorte wie Stadien geschlossen bleiben.
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Passagiere, die den Senegal verlassen, können ihren COVID-19-Test zum Preis von 40.000 CFA an folgenden Standorten in Dakar durchführen lassen:
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L’Institut Pasteur de Dakar, 36 Avenue Pasteur oder auf dem VDN. Telefon: +221 338399233/232; +221 338592851; +221 781033937
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L’IRESSEF (Institut für Forschung und Sante, Überwachungsepidemiologie und Bildung). Pole urbain de Diamniadio, Telefon: +221 338722588; +221 709541871; +221 777016590; +221 775651176 oder Ngor: +221 777689999; +221 7738747; oder per E-Mail: [email protected]
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Laboratorium für Bakteriologie-Virologie, Hopital Aristide le Dantec, 30 Avenue Pasteur. Telefon: +221 338893800; +221 776333017
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Le Laboratoire de l’Hopital Militarie de Ouakam, km 8, Route de Ouakam. Telefon: +221 762230485 oder +221 773571731.
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Kliniken in Kedougou, Kaolack, Tamba, Matam, Matam, Ziguinchor, Thies und Saint Louis führen ebenfalls COVID-19-Tests durch.
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Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.