COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in der Slowakei (Update vom 1. Dezember)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen das Land betreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Ausländer dürfen in das Land einreisen.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Ein Transit durch die Slowakei für zurückkehrende EU-Bürger oder Einwohner und Reisende, die ihre Reise aus Ländern mit geringem Risiko begonnen haben, ist möglich. Die Liste der Länder mit geringem Risiko finden Sie [hier] (https://www.mzv.sk/web/en/covid-19).

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisende aus einem Land mit geringem Risiko müssen bei der Ankunft keine Tests durchführen. Die Liste der Länder mit geringem Risiko finden Sie [hier] (https://www.mzv.sk/web/en/covid-19).

  • Reisende aus Hochrisikoländern oder Reisende, die ein Land besucht haben, das nicht in Niedrigrisikoländern aufgeführt ist, müssen bei der Ankunft einen Test durchführen und unter Quarantäne stellen, bis sie ein COVID-19-Negativzertifikat erhalten.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Außerhalb der Slowakei ausgestellte Prüfbescheinigungen werden akzeptiert.

Testzertifikat erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Für Reisende aus Ländern mit geringem Risiko ist kein negativer COVID-19-Test erforderlich.

  • Reisende, die mit einem Zertifikat für ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests für COVID-19, das nicht älter als 72 Stunden ist, anreisen, können von der Selbstisolierung ausgenommen sein.

  • Ab dem 7. Dezember müssen alle Reisenden, einschließlich Grenzgänger und Studenten, einen negativen COVID-19-Antigen-Testbericht vorlegen, um in das Land einreisen zu können.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Reisende müssen unter Quarantäne gestellt werden, bis sie das negative RT-PCR COVID-19-Testergebnis erhalten, wenn sie bei ihrer Ankunft einen Test durchführen müssen.

  • Reisende, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in der Slowakei nur Länder besucht haben, die in der Verordnung der Gesundheitsbehörde der Slowakischen Republik aufgeführt sind, müssen nicht isoliert zu Hause bleiben oder einen COVID-19-Test ablegen. Diese Länder sind [hier] aufgeführt (https://www.mzv.sk/documents/10182/4098495/201113-vyhlaska-UVZSR-karantena-podmienky-vstupu-od-201116-EN.pdf/78c73335-b31e-46dc- b48b-c868d15dfe5f). Die Selbstisolation wird beendet:

  • durch Erhalten eines negativen Ergebnisses des RT-PCR-Tests auf COVID-19-Krankheit;

  • im Falle eines asymptomatischen Isolationsverlaufs bis zum 10. Tag.

  • Die Selbstisolierungspflicht gilt nicht, wenn der Reisende bei der Einreise in die Slowakei ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests für COVID-19 hatte, der in Laboratorien außerhalb des Gebiets der Slowakischen Republik durchgeführt wurde und nicht älter als 72 Stunden war.

  • Reisende, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in der Slowakei ein Land besucht haben, das kein EU-Mitgliedstaat ist und nicht in der Maßnahme aufgeführt ist, müssen nach der Einreise in die Slowakei zu Hause oder in einer Quarantäneeinrichtung isoliert bleiben. Die Isolierungsperiode endet, indem ein negatives Ergebnis des RT-PCR-Tests für COVID-19 erhalten wird.

  • Während der Zeit der Isolation zu Hause muss sich jeder im selben Haushalt auch selbst isolieren.

  • Reisende, die in den letzten 14 Tagen in EU-Ländern, Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien oder der Schweiz gereist sind, können von der Quarantäne befreit werden, wenn sie einen negativen RT-PCR-Testbericht für COVID-19 vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist .

Versicherung erforderlich?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Reisende aus Australien, Bulgarien, Kanada, China, Zypern, Irland, Südkorea, Japan, Neuseeland, San Marino, Taiwan, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich können gebeten werden, eine Krankenversicherung vorzulegen.

Anmeldeformular erforderlich?

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Die Flughäfen Bratislava, Poprad und Kosice haben ihre begrenzten kommerziellen Flüge wieder aufgenommen.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Landgrenzen sind offen.

  • Der internationale Zug- und Busverkehr wurde wieder aufgenommen.

Ausgangssperre

  • Von Bedeutung

  • Die Regierung hat erklärt, dass der Ausnahmezustand vom 14. November bis zum 29. Dezember um 45 Tage verlängert wurde.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Maximal 6 Personen können sich an einem Ort versammeln.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Masken erforderlich.

  • Interstate- oder Intercity-Fahrten sind erlaubt.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Nicht wesentliche Geschäfte arbeiten mit reduzierter Kapazität.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Die Unterkünfte sind geöffnet.

Restaurants geöffnet?

  • Ja mit Ausnahmen

  • Restaurants bieten möglicherweise nur Sitzplätze im Freien zwischen 05:00 und 22:00 Uhr an, mit Ausnahme der Zustell- und Abholservices.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Nein

  • Bars und Cafés dürfen nicht betrieben werden.

Tourismus-Websites geöffnet?

  • Ja

  • Die meisten Sehenswürdigkeiten sind offen für Hygiene- und soziale Distanzierungsnormen.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Nein

  • Museen und Kulturerbestätten sind geschlossen.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Fitnesscenter, Wellnesscenter, Schwimmbäder, Wasserparks, Saunen, Kinos und Theater können wieder geöffnet werden, jedoch mit begrenzten Personen.

Events erlaubt?

  • Ja

  • Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Musik und Kinos sind erlaubt. Gesichtsmasken, ein unbesetzter Platz zwischen besetzten Plätzen und andere Richtlinien für die öffentliche Gesundheit sind erforderlich.

  • Veranstaltungen für mehr als sechs Personen sind nicht zulässig, es sei denn, jeder liefert ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 12 Stunden ist. Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen sind ausgenommen.

    • Hochzeits- und Bestattungszeremonien, Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen können in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die öffentliche Gesundheit abgehalten werden.
  • Einige professionelle Sportveranstaltungen sind ohne Zuschauer erlaubt.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • An allen öffentlichen Orten sind Masken erforderlich.

Andere

  • Kindergärten und Grundschulen wurden wiedereröffnet.

  • Kirchen dürfen mit begrenzten Personen öffnen.

  • Supermärkte und medizinische Geschäfte haben Einkaufszeiten zwischen 09:00 und 11:00 Uhr für Personen über 65 Jahren reserviert.

  • Die ausländische Polizei hat den Empfang von Kunden am 9. November 2020 wieder aufgenommen. Anträge auf Registrierung des Wohnsitzes werden über eine [Online-Reservierung] (https://portal.minv.sk/wps/portal/!ut/p/a1) angenommen / jdFBD4IgGAbgn8QLIcoRygDLnJWrvDRPza2sQ-v3R60O1sK-G9vzMt4PUpMtqbvm1h6aa3vumuPjXIs9xzi12QyZkWqEUmimoqIAwD3YeYAfo9DPYxlNUVJjdW7AwNkrHwC9fGLX_tLZNLKyXIxg6Gf-G_TyRU4FVJWvtZIVg3m_f2yU5fH80ShhcBNtJ7HMASf-ywfAwP42pH4SypijeuVJUkoo40TMUk2R0AHg8AKhDk8Q-qRgTURDgJPLqfKzRetadwfspzGT / DL5 / d5 / L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh /) nur.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.