COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Usbekistan (Update vom 15. November)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Ja

  • Ausländer dürfen einreisen.

  • Usbekistan hat Länder nach einem “grünen”, “gelben” und “roten” Farbsystem kategorisiert. Es gelten andere Einreisebeschränkungen.

  • Zu den grünen Ländern gehören Österreich, China, Finnland, Georgien, Ungarn, Japan, Lettland, Malaysia, Südkorea und Thailand.

  • Zu den gelben Ländern gehören Aserbaidschan, Weißrussland, die Vereinigten Arabischen Emirate und alle EU-Länder (außer Großbritannien und Spanien).

  • Zu den roten Ländern gehören Großbritannien, die USA, Kanada und alle Länder, die nicht in die Kategorien “gelb” oder “grün” fallen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Ja

  • Passagiere, die aus “roten” Ländern anreisen, müssen spätestens 72 Stunden vor Ankunft ein negatives PCR-Testzertifikat ausstellen lassen. Alle Reisenden, die aus “roten” Ländern anreisen, müssen sich auch bei negativem Testergebnis für 14 Tage unter Quarantäne stellen.

  • Passagiere, die bei der Ankunft einen PCR-Test machen und positiv testen, werden auf eigene Kosten 14 Tage lang in einer staatlichen Einrichtung oder einem speziellen Hotel unter Quarantäne gestellt oder müssen in ihr Land zurückkehren.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • COVID-19-Testzertifikate müssen in englischer oder russischer Sprache ausgestellt sein, um akzeptiert zu werden.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Passagiere, die aus “gelben” Ländern anreisen (und seit 10 Tagen im gelben Land sind), müssen innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft ein negatives COVID-19-PCR-Testzertifikat vorlegen.

  • Passagiere, die aus “roten” Ländern anreisen, müssen spätestens 72 Stunden vor Ankunft ein negatives PCR-Testzertifikat ausstellen lassen. Alle Reisenden, die aus “roten” Ländern anreisen, müssen sich auch bei negativem Testergebnis für 14 Tage unter Quarantäne stellen.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja

  • Passagiere, die aus “gelben” Ländern anreisen (und seit 10 Tagen im gelben Land sind), müssen innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft ein negatives COVID-19-PCR-Testzertifikat vorlegen. Passagiere mit negativen Ergebnissen müssen möglicherweise 14 Tage lang in einem Hotel oder zu Hause unter Quarantäne gestellt werden. Passagiere, die bei ihrer Ankunft kein gültiges PCR-Testzertifikat vorlegen, müssen am Grenzübergang auf eigene Kosten einen PCR-Test durchführen lassen und werden 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt.

  • Passagiere, die aus “roten” Ländern anreisen, müssen spätestens 72 Stunden vor Ankunft ein negatives PCR-Testzertifikat ausstellen lassen. Alle Reisenden, die aus “roten” Ländern anreisen, müssen sich auch bei negativem Testergebnis für 14 Tage unter Quarantäne stellen.

  • Passagiere, die bei der Ankunft einen PCR-Test machen und positiv testen, werden auf eigene Kosten 14 Tage lang in einer staatlichen Einrichtung oder einem speziellen Hotel unter Quarantäne gestellt oder müssen in ihr Land zurückkehren.

  • Wer mit einem Direktflug aus als grün eingestuften Ländern nach Usbekistan kommt und sich vor Reiseantritt 14 Tage in diesen Ländern aufgehalten hat, muss sich nicht unter Quarantäne stellen oder selbst isolieren.

Versicherung erforderlich?

  • Nein, mit Ausnahmen

  • Touristen, die in Usbekistan ankommen, müssen vollständig krankenversichert sein, einschließlich der Deckung für COVID-19.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Internationale Flüge mit folgenden Ländern wurden wieder aufgenommen: Algerien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Weißrussland, Belgien, Bulgarien, Kanada, China (Volksrepublik), Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich , Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Indien, Indonesien, Irland (Rep.), Israel, Italien, Japan, Kasachstan, Korea (Rep.), Kuwait, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Nepal, Niederlande , Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Russische Fed., Saudi-Arabien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Thailand, Türkei, USA, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate oder Vereinigtes Königreich.

Inlandsflüge wurden wieder aufgenommen.

  • Usbekistan und Afghanistan planen, ab Januar 2021 die Direktflüge von und nach den Ländern wieder aufzunehmen.

Grenzbeschränkungen

  • Von Bedeutung

  • Nur Reisende in speziellen Kategorien wie Diplomaten, dauerhaft registrierte Ausländer und einige Mitarbeiter internationaler Organisationen dürfen Usbekistan unabhängig von der Kategorie des Landes, aus dem sie kommen, betreten und verlassen.

  • Usbekistan ist offen für internationalen Tourismus. Reisebüros sollten Gruppen von Touristen mit nicht weniger als 5 Personen und nicht mehr als 15 Personen bilden.

  • Reisende, die nicht Teil einer Reisegruppe sind, müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft anmelden. Samstage und Sonntage zählen zum dreitägigen Zeitraum. Hotels können beim Check-in Pässe anfordern und diese aufbewahren, bis die Registrierungsunterlagen abgeschlossen sind.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Es gibt keine Ausgangssperre

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Minimal

  • Die Verwendung einer Gesichtsmaske im Freien ist obligatorisch. Verstöße gegen diese Regelung können zu einer Geldstrafe führen.

  • Unternehmen wie Hotels, Pensionen, Restaurants, Cafés und Küchen sind geöffnet.

  • Friseurläden und Friseursalons, Bekleidungsmärkte, Einkaufszentren und die meisten Geschäfte sind geöffnet.

  • Schwimmbäder, Sportstätten, Fitnessstudios und Fitnessclubs sowie Parks und Erholungsgebiete sind geöffnet.

  • Bildungszentren und private Kindergärten sind geöffnet.

  • Theater und Kinos sind geöffnet.

  • Öffentliche Versammlungen sind auf maximal 30 Personen begrenzt, einschließlich für Hochzeiten, große Familientreffen und Feiertagsfeiern.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Der Hochgeschwindigkeitszug Afrasiab durfte den Betrieb auf der Strecke Taschkent-Samarkand-Taschkent wieder aufnehmen.

  • Der öffentliche Verkehr darf die Dienste wieder aufnehmen, um soziale Distanz zu wahren und Masken zu verwenden.

  • Der inländische Eisenbahnverkehr wurde wieder aufgenommen.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet?

  • Ja

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Die meisten Hotels und Pensionen sind geöffnet, jedoch mit Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Restaurants sind geöffnet, wenn öffentliche Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja

  • Bars und Cafés sind geöffnet, wenn öffentliche Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Masken sind an öffentlichen Orten, einschließlich im Freien, obligatorisch. Wer keine Maske trägt, kann mit einer Geldstrafe belegt werden.

Andere

  • Bildungszentren und private Kindergärten sind geöffnet.

  • Öffentliche Versammlungen sind auf maximal 30 Personen begrenzt, einschließlich für Hochzeiten, große Familientreffen und Feiertagsfeiern.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.

Um das Risiko einer Infektion mit diesem Virus zu verringern, wenn Sie in oder aus betroffenen Gebieten reisen:

  • Vermeiden Sie engen Kontakt mit Personen, die an akuten Infektionen der Atemwege leiden.

  • Das Tragen einer Maske (Gesichtsbedeckung) wird an öffentlichen Orten empfohlen und wenn keine soziale Distanzierung möglich ist.

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig, insbesondere nach direktem Kontakt mit kranken Menschen oder ihrer Umgebung. Verwenden Sie mindestens 20 Sekunden lang Seife und Wasser oder ein Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis, wenn Seife und Wasser nicht verfügbar sind.

  • Reisende mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten die Hustenetikette üben (Abstand halten, Husten und Niesen mit Einweg-Taschentüchern oder Kleidung abdecken und Hände waschen).

  • Ältere Reisende und Personen mit zugrunde liegenden Gesundheitsproblemen sind möglicherweise einem Risiko für schwerere Krankheiten ausgesetzt und sollten Reisen in betroffene Gebiete mit ihrem Gesundheitsdienstleister besprechen.

  • Sofort einen Arzt aufsuchen, wenn nach dem Besuch betroffener Bereiche, in denen eine Übertragung stattfindet, Symptome auftreten