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Mehr erfahrenCOVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in der Republik Kongo - Brazzaville (Update vom 15. November)
Kann ein Einwohner das Land betreten?
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Ja
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Bürger und Einwohner dürfen das Land betreten.
Kann ein Ausländer das Land betreten?
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Ja
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Ausländer dürfen in das Land einreisen.
Ist der Transit durch das Land erlaubt?
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Ja
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Transitpassagiere müssen auf eigene Kosten in von der Regierung ausgewiesenen Einrichtungen unter Quarantäne gestellt werden, bis ihre Reise wieder aufgenommen wird.
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Alle ankommenden und durchfliegenden Passagiere müssen innerhalb von 72 Stunden vor Abflug über ein negatives COVID-19-Testzertifikat verfügen.
Ist ein Testzertifikat erlaubt?
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Ja
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Ein COVID-19-Testzertifikat für in anderen Ländern durchgeführte Tests wird akzeptiert.
Test bei Ankunft ??
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Nein mit Ausnahmen
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Passagiere, die bei ihrer Ankunft kein negatives COVID-19-Testzertifikat vorlegen, müssen am Flughafen einen COVID-19-Test durchführen.
Testzertifikat erforderlich?
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Ja
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Alle ankommenden und durchfliegenden Passagiere müssen innerhalb von 72 Stunden vor Abflug über ein negatives COVID-19-Testzertifikat verfügen. Reisende unter 11 Jahren sind davon ausgenommen.
Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?
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Nein mit Ausnahmen
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Passagiere, die bei der Einreise keinen negativen COVID-19-Test vorlegen, müssen sich 14 Tage lang selbst isolieren, bis die Ergebnisse der bei der Ankunft durchgeführten Tests vorliegen.
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Transitpassagiere müssen auf eigene Kosten in von der Regierung ausgewiesenen Einrichtungen unter Quarantäne gestellt werden, bis ihre Reise wieder aufgenommen wird.
Fluglinienbeschränkungen
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Mäßig
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Internationale Flüge werden nur begrenzt durchgeführt.
Grenzbeschränkungen
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Mäßig
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Land- und Flussgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen. Der Transport von Fracht ist mit vorheriger Genehmigung gestattet.
Ausgangssperre
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Von Bedeutung
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Eine Ausgangssperre bleibt von 23:00 bis 05:00 Uhr (Ortszeit) in Brazzaville und Pointe-Noire bis zu weiteren Bestellungen in Kraft.
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Der Ausnahmezustand wurde um weitere 20 Tage bis zum 27. November verlängert.
Einschränkungen der sozialen Distanzierung
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Mäßig
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Versammlungen von mehr als 50 Personen sind verboten.
Interne Reisebeschränkungen
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Minimal
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Masken sind erforderlich.
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Reisen innerhalb des Landes sind nicht eingeschränkt.
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Öffentliche Verkehrsmittel sind in Betrieb.
Unterkünfte geöffnet?
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Ja
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Hotels und Unterkünfte sind geöffnet.
Restaurants geöffnet?
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Ja
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Restaurants sind geöffnet.
Bars und Cafés geöffnet?
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Nein
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Bars und Nachtclubs sind geschlossen.
Kultstätten offen?
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Ja
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Kultstätten durften wiedereröffnet werden.
Events erlaubt?
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Nein
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Sportveranstaltungen und große Versammlungen sind verboten.
Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?
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Ja
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Das Tragen einer Maske an öffentlichen Orten ist obligatorisch.
Andere
- Alle Passagiere ab 11 Jahren, die die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) verlassen, müssen einen negativen COVID-19-Test des INRB oder eines vom Gesundheitsministerium zugelassenen Labors vorlegen. Der Test muss innerhalb von 3 Tagen vor Abflug durchgeführt werden. Besuchen Sie [INRBCOVID.com] (https://inrbcovid.com/index.php/user/home#googtrans (en | en)), um Informationen zum Testen in der Demokratischen Republik Kongo zu erhalten.
Beratung
Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.