COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Ghana (Update vom 12. Dezember)

Kann ein Einwohner das Land betreten? **.

  • Ja

  • Bewohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten? **.

  • Ja

  • Ausländer dürfen nach Ghana einreisen.

Ist der Transit durch das Land erlaubt? **.

  • Ja

  • Transit durch Ghana ist erlaubt. Passagiere, die durch Ghana reisen, müssen sich am nächsten Tag keinem COVID-19-Test unterziehen, wenn sie eine Verbindung herstellen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Reisende dürfen keine hohe Körpertemperatur oder Symptome von COVID-19 haben.

  • Alle ankommenden Reisenden, einschließlich derjenigen, die sich auf der Durchreise befinden, werden auf eigene Kosten am Flughafen einem Antigen-Fluoreszenz-Immunoassay-Test auf COVID-19 unterzogen. Vor dem Einsteigen in einen Flug nach Ghana müssen Reisende die Testgebühr online über diesen [Link] (https://myfrontierhealthcare.com/Home/Ghana) bezahlen.

  • Passagiere zwischen fünf und zwölf Jahren sind von den Testgebühren befreit.

  • Die Testergebnisse sollten innerhalb von 30 Minuten verfügbar sein und können auch online unter diesem [Link] (https://www.ghs-hdf.org/) überprüft werden. Passagiere mit negativen Ergebnissen dürfen ohne Quarantänemaßnahmen nach Ghana einreisen. Abhängig vom Testergebnis müssen einige Passagiere möglicherweise auf eigene Kosten in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden.

  • Ausnahmen sind:

  • Kinder unter fünf Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.

  • Wer in Notfällen ankommt, muss sich keinen Tests unter der Bedingung unterziehen, dass er den Flughafen nicht verlässt.

  • Passagiere, die am selben Tag mit einem Anschlussflug durch Ghana (Accra) reisen und umsteigen, ohne den Transitbereich des Flughafens oder Hotels zu verlassen.

  • Reisende (Staatsangehörige und Einwohner), die innerhalb einer Woche mit einem negativen PCR-Testergebnis zurückkehren, das bei ihrer Abreise aus Ghana ausgestellt wurde, sind bei der Ankunft vom Test befreit.

  • Abfliegende Passagiere werden zusammen mit Temperaturprüfungen einem COVID-19-Screening unterzogen.

Ist ein Testzertifikat erlaubt? **.

  • Ja

  • Eine negative Bescheinigung eines akkreditierten Labors im Herkunftsland ist zulässig.

Testzertifikat erforderlich? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Fluggäste, die älter als fünf Jahre sind und auf dem Luftweg anreisen, müssen spätestens 72 Stunden vor Abflug einen negativen COVID-19-PCR-Testbericht vorlegen. Für Passagiere, die vor ihrer Ankunft in Ghana andere Länder durchquert haben, ist das erste Abflugland der Bezugspunkt.

  • Reisende, die aus Ghana abreisen und innerhalb einer Woche zurückkehren, müssen kein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen, da das Testergebnis während der Abreise aus Ghana ausreichend ist.

Ist bei Ankunft eine Quarantäne erforderlich? **.

  • Nein mit Ausnahmen

  • Alle ankommenden Reisenden, einschließlich derjenigen, die sich auf der Durchreise befinden, werden am Flughafen einem weiteren COVID-19-Test unterzogen. Abhängig vom Testergebnis müssen einige Passagiere möglicherweise auf eigene Kosten in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden.

Versicherung erforderlich? **.

  • Nein

  • Die Regierung von Ghana rät Reisenden, eine gültige Versicherung abzuschließen.

Anmeldeformular erforderlich? **.

  • Ja

  • Passagiere müssen vor dem Abflug ein Online-Formular (Gesundheitserklärung) (https://www.ghs-hdf.org/) ausfüllen. Fluggäste müssen möglicherweise auf dem Flug ein weiteres Selbsterklärungsformular in Papierform ausfüllen.

Fluglinienbeschränkungen

  • Minimal

  • Internationale kommerzielle Flüge dürfen durchgeführt werden. Der internationale Flughafen Kotoka wurde wiedereröffnet.

  • Inlandsflüge dürfen durchgeführt werden.

  • Emirates, Ethiopian, Qatar Airways, Turkish und Asky Airlines sind in Betrieb.

  • Asky Airlines hat den Flugdienst Accra-Lomé-Johannesburg wieder aufgenommen.

  • United Airlines wird ab 2021 den Flugbetrieb in Ghana wieder aufnehmen.

  • Bei Ankunft oder Abreise müssen alle Passagiere eine Gesichtsmaske tragen und sich einer Temperaturprüfung unterziehen.

  • Die Gesichtsmaske muss angemessen getragen werden und sich von der Mitte der Nasenbrücke bis zur Hälfte zwischen Kinn und Hals erstrecken.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Land- und Seegrenzen sind geschlossen.

  • Ghana hat Besuchern während der Pandemie keine Visumbefreiungen oder -verlängerungen gewährt. Reisende müssen das Büro des ghanaischen Einwanderungsdienstes persönlich besuchen. Es ist nicht möglich, einen Einzelfall anzurufen oder einen Termin im Voraus zu vereinbaren. Die Büroöffnungszeiten sind von 08:00 bis 17:00 Uhr.

  • UK Emergency Travel Documents (ETDs) dürfen nur ausgefahren werden. Die Einreise und Durchreise durch Ghana ist mit den ETDs nicht möglich.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Es ist keine Ausgangssperre oder Sperrung wirksam.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Mäßig

  • Einschränkungen in Bezug auf soziale Distanzierungsregeln wie das Tragen von Gesichtsmasken, die Schließung einiger öffentlicher Plätze sowie die Landgrenzen bleiben bis mindestens zum 20. Dezember in Kraft.

  • Den Menschen wird empfohlen, Händeschütteln zu vermeiden, Hände zu waschen und Händedesinfektionsmittel zu verwenden sowie soziale Distanzierungsnormen einzuhalten.

Interne Reisebeschränkungen

  • Minimal

  • Es gibt keine Einschränkungen für die Bewegung von einem Ort zum anderen.

  • Öffentliche Verkehrsmittel, einschließlich Taxis und Busse, dürfen mit voller Kapazität betrieben werden.

Nicht unbedingt benötigte Geschäfte geöffnet? **.

  • Ja

  • Geschäfte sind geöffnet.

Unterkünfte geöffnet? **.

  • Ja

  • Hotels können unter ordnungsgemäßer Einhaltung der Regeln für soziale Distanzierung eröffnet werden.

Restaurants geöffnet? **.

  • Ja

  • Restaurants dürfen mit einem angemessenen Protokoll zur sozialen Distanzierung öffnen.

Bars und Cafés geöffnet? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Bars dürfen im Freien geöffnet werden. Innenbars sind geschlossen.

Strände und Tourismusstätten geöffnet? **.

  • Ja mit Ausnahmen

  • Touristische Websites dürfen mit Richtlinien zur sozialen Distanzierung geöffnet werden. Die Strände bleiben geschlossen.

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Ja

  • Museen und Kulturerbestätten dürfen mit Sicherheitsmaßnahmen eröffnet werden.

Körperpflegedienste geöffnet? **.

  • Ja

  • Friseurläden dürfen öffnen.

Kultstätten offen? **.

  • Ja

  • Kirchen, andere Kultstätten sind geöffnet. Religiöse Gottesdienste dürfen bis zu zwei Stunden pro Gottesdienst mit voller Kapazität betrieben werden.

Events erlaubt? **.

  • Nein mit Ausnahmen

  • Festivals, politische Kundgebungen und Sportveranstaltungen sind bis auf Weiteres verboten. Konferenzen, Hochzeiten, Workshops und Beerdigungen sind bis zu maximal 100 Personen gestattet.

  • Sportveranstaltungen, einschließlich Fußballspiele, dürfen hinter verschlossenen Türen ausgetragen werden.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich? **.

  • Ja

  • Das Tragen einer Gesichtsmaske oder einer Gesichtsbedeckung ist in der Öffentlichkeit obligatorisch. An öffentlichen Orten wie Geschäften, Märkten, Banken, Einkaufszentren und Apotheken werden Hinweise “Keine Maske, kein Eintritt” angezeigt.

  • Ein Verstoß gegen diese Beschränkung kann zu einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe führen.

Andere

  • Junior und Senior High Schools und Universitäten haben für Schüler des letzten Jahres nach einem schrittweisen Zeitplan geöffnet. Der reguläre Unterricht wird jedoch erst im Januar 2021 wieder aufgenommen.

  • Nachtclubs und Kinos sind geschlossen.

  • Open-Air-Trinkgelegenheit und nationale Tourismusstandorte sind geöffnet.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie verändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.