COVID-19 Vorsichtsmaßnahmen in Kasachstan (2. Dezember Update)

Kann ein Einwohner das Land betreten?

  • Ja

  • Bürger und Einwohner dürfen eintreten.

Kann ein Ausländer das Land betreten?

  • Nein mit Ausnahmen

  • Die meisten Ausländer dürfen nicht einreisen. Diplomaten, direkte Familienangehörige kasachischer Staatsbürger, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, einige Angestellte ausgewiesener Unternehmen in kritischen Branchen und Bürger derjenigen Länder, mit denen Kasachstan Direktflüge wieder aufgenommen hat, können jedoch einreisen.

Ist der Transit durch das Land erlaubt?

  • Ja

  • Passagiere des internationalen Transits benötigen keinen COVID-19 RT-PCR-Test, wenn sie die Transitzone nicht verlassen. Wenn ein Passagier die Grenze in die Republik Kasachstan überquert, ist eine negative Bescheinigung erforderlich.

  • Passagiere unter 5 Jahren müssen den COVID-19-Test nicht ablegen.

Ist bei der Ankunft ein Test erforderlich?

  • Nein

  • Reisende werden bei ihrer Ankunft einer medizinischen Untersuchung unterzogen, jedoch nicht unbedingt einem COVID-19-Test.

Ist ein Testzertifikat erlaubt?

  • Ja

  • Beamte aus Kasachstan akzeptieren Testergebnisse, die außerhalb des Landes ausgestellt wurden.

Testzertifikat erforderlich?

  • Ja

  • Ausländische Reisende, die in Kasachstan ankommen, müssen ein negatives COVID-19-PCR-Testzertifikat vorlegen, das innerhalb von 72 Stunden vor ihrer Ankunft ausgestellt wurde.

Ist bei der Ankunft eine Quarantäne erforderlich?

  • Ja

  • Reisende, die nach Kasachstan einreisen und positiv auf Coronavirus getestet wurden, müssen sich derzeit 14 Tage lang selbst isolieren. Diejenigen, die medizinische Hilfe benötigen, können in staatlichen Einrichtungen eingesperrt sein.

Anmeldeformular erforderlich?

  • Ja

  • Ein Fragebogen muss bei der Ankunft ausgefüllt werden.

Empfohlene Border App

  • Ja

  • Jeder, der sich selbst isoliert, muss möglicherweise die Smart Astana-App herunterladen, mit der die Einhaltung der Quarantänebeschränkungen überwacht wird.

Fluglinienbeschränkungen

  • Mäßig

  • Internationale und Inlandsflüge werden nur begrenzt durchgeführt.

  • Air Astana nahm die Flüge von Nur-Sultana, Almaty, Atyrau, Dubai, Seoul, Amsterdam, Frankfurt, Kiew, Antalya, Istanbul, Taschkent, Bischkek und Moskau wieder auf.

  • Kasachstan hat den Rückführungsflugbetrieb für seine Bürger nach Weißrussland, Ägypten, Russland, Deutschland, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Niederlanden und der Ukraine wieder aufgenommen.

Grenzbeschränkungen

  • Mäßig

  • Grenzen sind mit Ausnahmen geschlossen. Zu den Reisenden, die einreisen dürfen, gehören direkte Familienmitglieder kasachischer Staatsbürger, Diplomaten, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis, Mitarbeiter einiger ausgewiesener kritischer Branchen und Staatsbürger dieser Länder, mit denen Kasachstan Direktflüge anbietet.

Ausgangssperre

  • Minimal

  • Es gibt keine nationale Ausgangssperre.

  • Die Regierung hat die COVID-19-Beschränkungen in der Region Pavlodar ab dem 9. November verschärft.

Interne Reisebeschränkungen

  • Mäßig

  • Interstate- und Intercity-Reisen können auf Ostkasachstan, Nordkasachstan, Pavlodar und Akmola beschränkt sein (für Übernachtungen, die mehr als 100 Kilometer von Nur-Sultan entfernt sind). Eine spezielle Genehmigung ist erforderlich.

  • Die Behörden in Kasachstan können die Beschränkungen der Binnengrenzen verschärfen, um die Verbreitung von COVID-19 zu stoppen.

Einschränkungen der sozialen Distanzierung

  • Minimal

  • An öffentlichen Orten im Innen- und Außenbereich sind soziale Distanzierungsmaßnahmen erforderlich.

  • Personen ab 65 Jahren sollten ihren Wohnsitz nicht verlassen.

  • Regional- und Kommunalverwaltungen können die Eröffnung von Unternehmen abhängig von der COVID-19-Situation in ihrem Gebiet einschränken.

Nicht essentielles Geschäft offen?

  • Ja

  • Die meisten Geschäfte sind geöffnet, darunter Lebensmittelgeschäfte, Märkte im Freien und Apotheken.

Unterkünfte geöffnet?

  • Ja

  • Einige Hotels sind geöffnet.

Restaurants geöffnet?

  • Ja

  • Die Restaurants schließen wochentags und am Wochenende um 22:00 Uhr.

Bars und Cafés geöffnet?

  • Ja

  • Cafés und Bars schließen wochentags und am Wochenende um 22:00 Uhr.

Strände und Tourismusstätten geöffnet?

  • Ja

Museen und Kulturerbestätten geöffnet?

  • Ja

  • Kulturelle Einrichtungen, Museen, Ausstellungen und Unterhaltungszentren sind geöffnet.

Körperpflegedienste geöffnet?

  • Ja

  • Turnhallen und Fitnesscenter sind geöffnet.

  • Banyas und Pools sind am Wochenende von 09:00 bis 19:00 Uhr und an Wochentagen von 08:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.

Kultstätten offen?

  • Ja

  • Kultstätten und Kirchen sind offen, aber mit beschränktem Zugang. Religiöse Stätten und kulturelle Einrichtungen dürfen betrieben werden.

Events erlaubt?

  • Nein

  • Großveranstaltungen und Familienfeiern sind strengstens untersagt. Versammlungen sind auf maximal drei Personen auf Straßen, Plätzen und Parks beschränkt.

Masken in der Öffentlichkeit erforderlich?

  • Ja

  • Masken sind in der Öffentlichkeit obligatorisch.

Andere

  • Einzel- und Gruppen-Fitnessaktivitäten im Freien sind gestattet. Menschen können in Gruppen von drei oder weniger Personen in Parks und anderen öffentlichen Räumen spazieren gehen. Sport ist erlaubt.

Beratung

Die COVID-19-Epidemie ändert sich weltweit ständig. Diese Informationen können sich im Laufe der Zeit ändern. Reise- und Grenzbeschränkungen können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. Einige Länder beginnen, einige Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Informationen zu Ihren spezifischen Reiseplänen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Buchungsagenten oder der Botschaft des Landes.